Ergos Krankenversicherer muss PKV-Beiträge rückerstatten

Konzernsitz der Ergo in Düsseldorf. Quelle: usk

Im juristischen Dauerstreit um die Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung hat das Landgericht Stade ein weiteres Urteil gefällt: Demnach sind bestimmte Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung unwirksam. Die Versicherten haben damit einen Anspruch auf die Rückzahlung der überhöhten Beiträge (Az.: 3 O 290/21).

So habe die DKV die Anforderungen für eine Beitragserhöhung in dem zugrunde liegenden Fall nicht erfüllt, entschied das LG Stade. So habe der Versicherer im Jahr 2017 Prämienerhöhungen in den Tarifen BestMed Komfort BM4/1 und TC43 sowie im Tarif BestMed Komfort BM4/0 angekündigt, berichtet das Fachportal anwalt.de. „Aus den Mitteilungsschreiben an die Anleger gehe jedoch nicht klar hervor, welche Rechnungsgrundlage sich so verändert habe, dass eine Beitragserhöhung nötig wurde“, wird das Gericht wiedergegeben.

„Die Beitragsanpassungsschreiben der DKV erfüllen aus unserer Sicht die gesetzlichen Anforderungen.  Einzelne Instanzgerichte haben zu den Anforderungen an eine Begründung der Beitragsanpassung Urteile gefasst, gegen die wir Berufung bzw. Revision eingelegt haben. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Rechtsauffassung bestätigt wird.“

Clemens Muth, Chief Underwriter Ergo Group AG & Vorstandsvorsitzender der DKV, Deutsche Krankenversicherung, im Jahr 2020 im Exklusiv-Interview mit VWheute.

Zwar seien die Versicherungsleistungen in den genannten Tarifen nach Angaben der DKV stark gestiegen. Allerdings sei dabei nicht deutlich geworden, dass ein gesetzlicher Schwellenwert dabei überschritten wurde, der die Prämienanpassung rechtfertige. Dabei gehe aus den Mitteilungsschreiben an die Anleger nicht klar hervor, welche Rechnungsgrundlage sich so verändert habe, dass eine Beitragserhöhung nötig wurde.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

15 − neun =