Justizminister der Länder sollen Pflichtversicherung für Elementarschäden prüfen

Die hohe Schadenbelastung macht den Kompositversicherern derzeit (noch) nicht zu schaffen. Quelle: Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

In die Debatte um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden scheint Bewegung zu kommen. Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sollen die Justizminister der Länder eine solche Möglichkeit nun prüfen. Dafür solle die ehemalige Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ ihre Arbeit wieder aufnehmen. 

„Angesichts der verheerenden Folgen der Flutkatastrophe im Juli 2021 erachten die Justizministerinnen und Justizminister es für dringend erforderlich, neben dem bisherigen System aus Staatshilfen und privaten Spenden weitere Modelle der Regulierung von Schäden an privaten Wohngebäuden im Falle von Naturkatastrophen zu prüfen“, heißt es in einer Beschlussvorlage der Justizminister-Konferenz in der kommenden Woche, welche dem Handelsblatt vorliegt.

Demnach soll die Arbeitsgruppe nun erneut prüfen, ob einer Einführung „weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen oder zwischenzeitlich aufgrund der aktuellen Datenlage zu den klimatischen Veränderungen sowie zu dem Versicherungsmarkt eine andere Bewertung gerechtfertigt ist“. In ihrem Abschlussbericht 2017 hatte diese eine solche Pflichtversicherung noch abgelehnt.

Allerdings äußerte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin auch rechtliche Bedenken: „Es würde das Lebensrisiko eines abgrenzbaren Bevölkerungskreises auf die gesamte Versichertengemeinschaft verlagert, obwohl es derzeit für praktisch jeden Eigentümer möglich wäre, sich individuell gegen entsprechende Elementarschäden zu versichern“, wird der FDP-Politiker im Handelsblatt zitiert.

„Es besteht die zunehmende Gefahr, dass immer mehr Unternehmen ihre Bauten und Anlagen nicht mehr versichern können und in der Folge sogar Probleme mit ihrer Finanzierung erhalten könnten.“

Alexander Mahnke, GVNW-Präsident und Versicherungschef der Siemens-Finanzsparte

Der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) schlägt indes eine öffentlich-private Partnerschaft vor. Durch die Beteiligung des Staates könne die Risikoprämie in einem angemessenen Rahmen gehalten werden. Vorbild dafür könnte Extremus sein: „Extremus könnte mit Klima- und anderen Schäden ausgebaut oder eine weitere Gesellschaft nach diesem Vorbild geschaffen werden“, sagt Jürgen Seiring, Geschäftsführer der Versicherungstochter des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA).

Vor wenigen Tagen hatte der Branchenverband GDV einen Vorschlag für ein Gesamtkonzept zur Klimafolgenanpassung vorgelegt. Demnach sollen Neuverträge in der Wohngebäudeversicherung künftig verbindlich mit einem Elementarschutz-Baustein ausgestattet sein. Im Kern sieht das Konzept des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor, dass es künftig nur noch Wohngebäudeversicherungen geben soll, die auch sogenannte Elementargefahren wie Hochwasser und Starkregen abdecken. Zugleich fordert die Versicherungswirtschaft ein nachhaltiges Umsteuern der öffentlichen Hand, etwa durch klare Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten.

„Ohne eine konsequente Klimafolgenanpassung wird unsere Gesellschaft gezwungen sein, die schlimmen Auswirkungen verheerender Unwetterereignisse immer wieder zu durchleben. Das kann nicht unser Ziel sein“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Allerdings bedürfe es dafür einer gesetzlichen Regelung.

Autor: VW-Redaktion

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