33 Lebensversicherer schließen 2020 mit negativem Zinsergebnis ab

Die Lebensversicherung erfindet sich neu. Bildquelle: Brian Merrill auf Pixabay

Im letzten Jahr konnten 33 von 81 Lebensversicherern nicht mehr genug Rendite am Kapitalmarkt erzielen, als für die Garantieversprechen an die Kunden notwendig gewesen wäre. Zum Vergleich: Im Vorjahr 2019 waren es noch 24 LV-Unternehmen. Dies geht aus einer aktuellen Analyse der Zahl&Recht GmbH hervor.

Demnach würden die aktuellen Veröffentlichungen nach der Mindestzuführungsverordnung zeigen, dass bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 den betroffenen Versicherern insgesamt 1.024 Millionen Euro fehlten, um die Rechnungszinsverpflichtungen erfüllen zu können. Das entspricht einer Steigerung von ca. 36 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zu den 33 Unternehmen gehören unter anderem die Barmenia Leben, die Bayern-Versicherung, die Continentale Leben, die Debeka Leben, die Deutsche Ärzteversicherung, die Dortmunder Leben, die Ergo Vorsorge Lebensversicherung sowie die Lebensparten der LVM, der Nürnberger, der R+V und des Volkswohl Bund.

Bei acht Lebensversicherern hat sich die Situation im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr entspannt. 2019 zählten sie noch zu dem Kreis der 24 betroffenen Versicherer, bei denen die Garantiezinsverpflichtungen größer waren als die Kapitalerträge. Dazu zählen unter anderem die Signal Iduna und Mylife.

Auch die steigenden Anleiherenditen könnten den Lebensversicherern deutliche Probleme bereiten. So könnte eine Extremsituation dazu führen, dass die Versicherer Investitionen in Höhe von einer Billion US-Dollar in den USA und Europa liquidieren müssten, warnte der Internationale Währungsfonds.

Dennoch dürften die deutschen Lebensversicherer mit dem Neugeschäft in diesem Jahr wohl weitgehend zufrieden sein. So schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Neuabschlüsse für 2021 auf rund 4,8 Millionen Verträge. Die Beitragseinnahmen aus dem Neugeschäft könnten auf dieser Basis um knapp sechs Prozent auf gut 10,0 Mrd. Euro steigen.

Autor: VW-Redaktion

6 Kommentare

  • Schon der erste Satz des Artikels ist offensichtlicher Unsinn: „Im letzten Jahr konnten 33 von 81 Lebensversicherern nicht mehr genug Rendite am Kapitalmarkt erzielen, als für die Garantieversprechen an die Kunden notwendig gewesen wäre.“

    Angesichts von im Schnitt fast 20% Bewertungsreserven hätten alle betreffenden Unternehmen im Jahr 2020 einfach durch Realisierung von Reserven mehr Nettoverzinsung in HGB-Sicht darstellen können. Die Höher der Kapitalerträge einer Lebensversicherung ist immer eine bewusst gesteuerte Größe.
    Die Wahrheit ist eher, dass sie es nicht gebraucht haben, weil eben andere Ertragsquellen in ausreichendem Umfang zur Verfügung standen und man so Reserven schonen kann! Die Garantien wurden ja trotzdem zuverlässig sichergestellt, anders als der Satz suggeriert…

  • Sehr geehrter Schreiber,

    vielen Dank für Ihre Kritik. Zum Hintergrund: Die Aussage selbst stammt von den Analysten selbst.

    Zitat aus der Pressemitteilung: „Alle deutschen Lebensversicherer sind nach der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) dazu verpflichtet ihre Ertragsquellen einmal im Jahr offenzulegen. Die letzten Berichte für das Geschäftsjahr 2020 sind gerade veröffentlicht worden. Die MindZV-Auswertung 2021 der Zahl&Recht GmbH ergab, dass 33 von 81 Lebensversicherern nicht mehr genug Rendite am Kapitalmarkt erzielen konnten, als für die Garantieversprechen an die Kunden notwendig gewesen wäre.“

    Mit besten Grüßen

    Tobias Daniel

  • Nochmals: Es geht hier keineswegs um „können“, sondern eine bewusst gesteuerte Größe beim Nettokapitalertrag – jeder Versicherer kann hier gestalten, welchen HGB-Ertrag er bilanziell darstellen möchte angesichts einer Reservequote von 21,4% der Kapitalanalgen im Branchenmittel und selbst beim schlechtesten Anbieter 5,1% – wer den Rechnungszins nicht allein durch Kapitalerträge darstellt, sondern dazu auch Kosten- und Risikoergebnis verwendet, hatte dafür im Regelfall gute Gründe und kann selbstverständlich trotzdem die Garantien darstellen!

  • Was ist denn ein Garantieversprechen – Geld gewechselt – nicht mehr nicht weniger! Macht das Sinn?? Sicher, fragt sich nur für wen…???

  • @Mick: Garantieversprechen sind derzeit die tariflich zugesagten Verzinsungen zwischen 0,9% (bei Abschluss seit 2017) und 4,0% (bei Abschlüssen 1994-2000).
    Wobei diese zukünftigen Verzinsungen bilanziell zum größten Teil schon verarbeitet sind mit der sog. Zinszusatzreserve, sodass die bilanzielle Belastung Ende 2020 für die Zukunft nur noch maximal 1,73% beträgt und Ende 2021 sogar nur noch maximal 1,57%.

    Sozusagen wären nur noch die 1,57% für die Zukunft unsicher, und die Differenz zu den bis zu 4% sind schon in der Vergangenheit verdient worden und zu Gunsten der Kunden bilanziell gesichert.

  • @anonym
    Bewertungsreserven können nicht immer einfach ohne Probleme aufgelöst werden. Erst recht nicht wenn es um große Beträge geht. Der Verkauf von Kapitalanlagen in dieser Größenordnung kann dann dazu führen das die Preise für festverzinsliche Kapitalanlagen, in denen die meisten Versicherer hauptsächlich investiert sind, einbrechen und die Bewertungsreserven sich in Luft auflösen. Erst recht wenn alle Versicherer gleichzeitig ihr Tafelsilber verkaufen wollen. Bewertungsreserven sind äußerst Volatil, und könnten auch bei einem Anstieg des Zinsniveaus wieder rasch verschwinden. Ich denke dass man daher durchaus von „können“ sprechen kann. Ich denke aber ohnehin, dass die Autoren hier das faktische „können“ bezogen auf das Jahr 2020 und nicht das theoretische „könnten“ gemeint haben. Die Zahlen sind ja eindeutig.
    Der Ausgleich von einem negativen Zinsergebnis mit den anderen Ergebnisquellen ist übrigens verfassungsrechtlich äußerst kritisch zu sehen. Hier wird in die Eigentumsrechte der Versicherungsnehmer eingegriffen. Zu dieser Frage wird sich das Bundesverfassungsgericht zukünftig wohl noch äußern müssen, sofern diese Problematik thematisiert wird.

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