Finanzministerium will Vermittler weiter unter Bafin-Aufsicht stellen

Hauptsitz des Bundesfinanzministeriums in Berlin. Quelle: BMF / Ilja C. Hendel

Keine Abkehr vom Plan. Die oberste Finanzbehörde will die gewerblichen Finanzanlagevermittler und Honorar-Finanzanlageberater weiterhin unter dem Dach der Bafin beaufsichtigt sehen. Eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Stefan Liebich zeigt aber auch, dass der Wirecard-Skandal die Position der Finanzaufsicht gestärkt hat.

Die bisherige Beaufsichtigung mittels IHK’en und Gewerbeämtern sei „zu zersplittert“ und werde der zunehmenden Komplexität der Aufsichtsanforderungen und des Anlegerschutzes nicht gerecht. Mit der Bündelung unter dem Bafin-Dach soll die „Qualität und Effektivität“ der Aufsicht gesteigert werden, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Sarah Ryglewski (SPD), auf die Anfrage des Linken-Politikers.

Mehr zentrale Macht

Die Rolle der Bafin am Wirecard-Skandal habe keine Auswirkungen auf die Entscheidung, erklärte Ryglewski. Der Fall zeige, dass die „Geldwäscheaufsicht auf Länderebene gestärkt werden sollte“. Zudem folge aus den Vorkommnissen ein Bedarf hinsichtlich der „Stärkung  hoheitlicher Aufsichtskompetenzen im Bereich des Anlegerschutzes und der Finanzmarktaufsicht“.

Das Finanzministerium wollte zu einer möglichen höheren Kostenbelastung der Vermittler nichts sagen. Es lägen „keine Erkenntnisse“ zur Gesamthöhe der laufenden Gebühren vor. Ebenfalls könne eine Veränderung der Kosten je nach Betriebsgröße „nicht seriös prognostiziert“ werden, dasselbe gelte für mögliche Netto-Entlastungen.

Wenn die Änderung der Aufsicht erfolgen sollte, warnten Kritiker vor einem Vermittlersterben. Möglicherweise Tausende würden ihre Erlaubnisse zurückgeben. Die Bundesregierung sehe „keine Anzeichen“, dass es zu einem „schnellen Rückgang der derzeitig gut 37.0000 Erlaubnisinhaber“ kommen wird.   

Sofern sich Vermittler unter ein Haftungsdach begeben würden, entstünden des Weiteren „keine negativen Auswirkungen für den Verbraucherschutz“ und die „Unabhängigkeit der Anlageberatung“.

Autor: VW-Redaktion

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