Elementarschutz: Bayerns Finanzminister sieht Versicherer in der Pflicht

Albert Füracker, Finanzminister von Bayern, findet, dass Elementarschutzversicherungen ein Muss seien. (Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen)

Wer soll die Menschen künftig gegen Unwetterschäden absichern? Geht es nach dem bayerischen Finanzminister Albert Füracker, sind vor allem die Versicherer in der Pflicht. „Wenn die Versicherungsquote nicht deutlich nach oben geht, ist eine neue Diskussion der Versicherungspflicht absehbar“, betont der CSU-Politiker.

„Da ist noch Luft nach oben. Wir müssen mehr und besser aufklären“, sagte Füracker“ gegenüber den Online-Portal infranken.de.  „Es steht außer Frage: Der Freistaat hilft auch in Zukunft in der größten Not, wenn Existenzen bedroht sind“, betonte der Finanzpolitiker. Dennoch seien Elementarschadenversicherungen „ein Muss – zum Schutz der Menschen und ihres Zuhauses.“

Bereits vor vier Jahren hatte der Freistaat Bayern beschlossen, von 2019 an keine Soforthilfe mehr für Flutopfer zu bezahlen. Dies begründete die Politik vor allem damit, dass der Staat und damit der Steuerzahler nicht dauerhaft für fehlende Versicherungen herhalten könne. Seither wird von staatlicher Seite nur noch in existenzbedrohlichen Fällen geholfen. Allein im Landkreis Hof haben Betroffene laut Bericht Förderanträge in Höhe von 875 000 Euro gestellt, teilte der Landkreis mit. Der Gesamtschaden nach Angaben der Kreisverwaltung lag bei mehr als 56 Mio. Euro.

Bereits Ende Juli 2021 hatten sich Clemens Fuest und Marcel Thum vom Ifo-Institut für eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden ausgesprochen. „Eine Versicherungspflicht erscheint ökonomisch sinnvoll, sofern sie geeignet ausgestaltet wird. Dann kann sie dazu beitragen, langfristig die gesamtwirtschaftlichen Schäden durch Überflutungen zu reduzieren. Die Versicherung schafft einen Anreiz, Neubauten eher in weniger gefährdeten Gebieten zu errichten“, betonen die Experten.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Bünker, Norbert

    Hier würde auch die aktive Abwahl (vom Kunden gegengezeichnet) der Elementarschadendeckung im Beratungsprotokoll helfen.

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