„Versager“ und „erbärmlich“: Kleinlein rechnet mit Politikern und LV-Branche ab

Axel Kleinlein. Quelle: BdV

Darf man altgedienten Politikern Unfähigkeit unterstellen –  speziell den Riester- und Rürup-Verantwortlichen? „Man müsse sogar“, sagt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV). Am Ende ist die Lebensversicherung das Ziel seines Angriffs, die Verrentungen der Branche beim angesparten Kapital der Renten seien „erbärmlich“.

In den genannten Rentenarten müssen mindestens 70 Prozent des angesparten Kapitals in Form einer regelmäßigen Rentenzahlung ausbezahlt werden“. Diese Verrentungspflicht ist laut Kleinlein „brutal“, denn darauf habe die Lebensversicherungswirtschaft, bis auf wenige bAV-Ausnahmen, ein Monopol, welches sie „maßlos ausnutze“. Wer irgendwie die staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen will, müsse früher oder später Kunde bei einer Lebensversicherung werden.

Die Verrentungen seien „richtig teuer“, die Renten aus dem angesparten Kapital „oft erbärmlich“. Die Messlatte für eine gute oder schlechte Rente sei, wie alt jemand werden muss, um das angesparte Kapital per Rentenzahlung zurückzuerhalten.

Nach dieser Betrachtung stünde der Marktführer Allianz besonders negativ dar. „Da müsste ich schon über 120 Jahre alt werden, damit ich das, was angespart wurde, in Form einer Garantierente zurückbekommen habe!“, ätzt Kleinlein.

Mündige Bürger?

Wie es zu der Verrentungspflicht kam, erläutert Kleinlein ebenfalls. „Ich kann mich an viele Diskussionen erinnern, […] stets wurde von den Befürwortern des Rentenzwangs darauf hingewiesen, dass man dafür sorgen müsse, dass das angesparte Kapital nicht einfach auf den Kopf gehauen würde.“ Kleinlein will den Verrentungszwang abschaffen. Menschen würden nicht einfach „finanzdumm“, wenn sie älter werden.

Die Aussage zum „Schutz des Sparers“ steht im Widerspruch zum freien und mündigen Bürger, den die Politik sonst gerne beschwört. Auch die Versicherungswirtschaft spricht gerne davon, den Kunden selbst über seine Altersvorsorge bestimmen zu lassen.

Was spricht also dagegen, den Kunden nach dem Erreichen des Rentenalters selbst bestimmen zu lassen, was er mit seinem Geld tun möchte. Eine Erweiterung des Kreises der Anbieter einer Verrentung, Bank, Fonds- oder sonstige Gesellschaft, würde doch nach der Maxime des freien Marktes zu besseren Angeboten führen.

Auf seinem Twitteraccount macht Herr Kleinlein eine Umfrage zum Thema. Und wenn Sie bereits bei Twitter sind, folgen Sie VWheute.

Autor: VW-Redaktion

3 Kommentare

  • Schön dass Herr Kleinlein wieder sein Unwissen zur Schau stellt: bei Rürup müssen natürlich 100% verrentet werden weil es ein exaktes Pendant zur gesetzlichen Rente sein soll und genau deswegen darf das Kapital gerade nicht auf einen Schlag verbraucht werden mit 60/62/65/67, weil man sonst wieder Altersarmut generiert!

    Was er auch bewusst verschweigt: über die Überschüsse fließen natürlich 90% der vielleicht eintretenden Langlebigkeitsgewinne wieder ans Kundenkollektiv zurück! Kann natürlich nicht mehr dem Pechvogel helfen der schon mit 68 verstirbt, aber der Masse der Kunden schon!

    -> mal wieder einseitiger Quatsch ohne kritische Rückfragen transportiert

  • Lutz-Martin Pepping

    Erbärmlich nenne ich Aussagen, die völlig unqualifiziert in den Raum gestellt werden.
    Wie bereits AndiB in seinem Kommentar völlig richtig darstellt, ist die Rürup-Rente oder korrekt
    ausgedrückt die Basis-Rente ein politisch gewolltes Produkt, dass den Anbietern keine Alternative läßt.
    Ansonsten könnte man ja auch verlangen, dass die ges. Altersrentenansprüche kapitalisiert werden.
    Dies geht, mit winzigen Ausnahmen, ebenfalls nicht.
    Des weiteren wird nieman gehindert, sich seinen Riesterrentenvertrag komplett auszahlen zu lassen,
    allerdings unter Einbuße der Zulagen, die bei einem Herrn Kleinlein in der Vergangenheit bei seinen
    Renditeberechnungen gerne einmal unter den Tisch gekehrt wurden.
    Wer schützt uns vor solchen Verbraucherschützern ???

  • Meine Lebensversicherung garantiert mir pro 10.000 Euro Kapital in der Basisrente eine Rente von 30,30 Euro monatlich, ab dem 67. Lebensjahr. Ich müßte also 94 Jahre alt werden, um das Kapital aufzubrauchen. Das erscheint mir nicht fair gerechnet, da es höchst unwahrscheinlich ist, dass ich dieses Alter erreiche. Also ich bin froh, dass dieses Thema weiter verfolgt wird.

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