Ohne Betriebsrente keine Rentenreform: Zurich und DIA fordern Kurswechsel

Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Bildquelle: Deutscher Bundestag/Amrei Schulz / Photothek

Kurz vor der Vorlage der Reformvorschläge der Alterssicherungskommission schlagen das Deutsche Institut für Altersvorsorge und die Zurich Gruppe Deutschland Alarm: Ohne eine deutlich gestärkte betriebliche Altersversorgung werde die anstehende Rentenreform ihre Ziele verfehlen. Das ist die zentrale These eines gemeinsamen Positionspapiers, das beide Institutionen nun veröffentlicht haben.

Der Befund ist ernüchternd. Der demografische Wandel setzt das umlagefinanzierte Rentensystem seit Jahren unter wachsenden Druck: Immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentenempfänger, während die durchschnittliche Rentenbezugsdauer seit 1960 von rund zehn auf heute etwa 20 Jahre gestiegen ist. Die klassischen Stellschrauben – höhere Beitragssätze, steigende Bundeszuschüsse, späterer Renteneintritt oder geringere Leistungen – verlagern die Lasten allenfalls, lösen das Grundproblem aber nicht, heißt es. Bereits 2025 flossen rund 130 Milliarden Euro und damit etwa ein Viertel des Bundeshaushalts in die gesetzliche Rentenversicherung.

„Eine langfristige und generationengerechte Lösung wird nur möglich sein, wenn die Altersversorgung in ihrer gesamten Struktur neu gedacht wird“, sagt Peter Schwark, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge. „Die Fokussierung auf einzelne Stellschrauben greift zu kurz – entscheidend ist, wie alle drei Säulen künftig zusammenwirken.“

Für DIA und Zurich liegt der entscheidende Hebel in der zweiten Säule. Die betriebliche Altersversorgung biete nicht nur die Möglichkeit, zusätzliches Alterseinkommen aufzubauen, sondern könne grundsätzlich auch biometrische Risiken wie Invalidität und Hinterbliebenenversorgung absichern – Bereiche, in denen der gesetzliche Schutz in den vergangenen Jahrzehnten zurückgegangen ist. „Wenn die gesetzliche Rente an ihre Grenzen stößt, braucht Deutschland eine stärkere zweite Säule“, sagt Björn Bohnhoff, Vorstand Leben der Zurich Gruppe Deutschland. „Die betriebliche Altersversorgung ist der naheliegendste Hebel, um Versorgungslücken wirksam zu schließen – nicht nur bei der Altersrente, sondern auch bei der Absicherung biometrischer Risiken.“

Breite Basis, ungenutztes Potenzial

Die Ausgangslage ist dabei besser als oft angenommen. Rund jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland verfügt über eine Betriebsrentenzusage, das Vertrauen in die bAV ist hoch. Doch gerade in kleinen und mittleren Unternehmen bleibt die Verbreitung hinter den Möglichkeiten zurück. Als Haupthindernisse identifizieren die Autoren administrative Komplexität, Haftungsfragen auf Arbeitgeberseite, fehlende Anreize sowie unzureichende Kenntnisse über das Instrument.

Um diese Hemmnisse systematisch abzubauen, haben DIA und Zurich konkrete Reformansätze in einem Neun-Punkte-Plan gebündelt. Kernstück ist ein gestuftes Bonus-Malus-Modell statt eines starren Obligatoriums: Unternehmen, die frühzeitig bAV-Systeme einführen, würden gezielt gefördert; wer sich dauerhaft entzieht, müsste perspektivisch mit Nachteilen oder zusätzlichem Transparenzdruck rechnen. Ergänzend plädieren die Autoren für einen klaren gesetzlichen Rahmen für Autoenrolment-Systeme mit Widerspruchsrecht, bei denen Beschäftigte automatisch einbezogen werden, aber aktiv widersprechen können. Internationale Erfahrungen zeigen, dass solche Opt-out-Modelle die Teilnahmequoten steigern.

Ein Augenmerk legt das Papier auch auf Geringverdiener, bei denen steuerliche Anreize bislang weitgehend ins Leere laufen. Vorgeschlagen wird ein stärker gefördertes Mischmodell, bei dem Beiträge von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat kombiniert werden, sodass bereits kleine Eigenbeiträge spürbar aufgestockt werden. Daneben fordert das Papier eine Reduzierung rechtlicher Unsicherheiten bei Haftungsfragen, den Aufbau einer zentralen digitalen Verwaltungsinfrastruktur sowie verbesserte Portabilitätsregeln, damit erworbene Anwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel leichter übertragen werden können.

Zu den weiteren Punkten zählen die Vereinfachung der Administration, Verbesserungen bei der Portabilität, die Stärkung von Gruppenlösungen sowie eine bessere Wahrnehmung der bAV.

Der internationale Vergleich bestärkt die Autoren in ihrer Forderung. In Ländern mit verpflichtenden oder quasi-obligatorischen Modellen leistet die betriebliche Altersversorgung demnach einen größeren Beitrag zum Gesamteinkommen im Ruhestand. Deutschland erreiche zwar mit seinem freiwilligen System vergleichsweise hohe Verbreitungsquoten, bleibe in der Gesamtwirkung jedoch hinter stärker ausgebauten Systemen zurück. „Wir haben uns gezielt angeschaut, warum Systeme mit hoher Absicherung im Ausland funktionieren – nicht, um sie zu kopieren, sondern um ihre Erfolgsprinzipien zu verstehen“, betont Bohnhoff. „Der entscheidende Punkt ist: Diese Prinzipien müssen wir konsequent auf unser eigenes, bereits gut entwickeltes bAV-System übertragen.“

DIA und Zurich sehen die betriebliche Altersversorgung nicht als Ergänzung, sondern als tragenden Bestandteil der Alterssicherung. Die Reform, so das Fazit des Papiers, müsse diesen Anspruch verbindlich verankern – sonst werde sie scheitern.

Autor: VW-Redaktion