Ohne Betriebsrente keine Rentenreform: Zurich und DIA fordern Kurswechsel

Kurz vor der Vorlage der Reformvorschläge der Alterssicherungskommission schlagen das Deutsche Institut für Altersvorsorge und die Zurich Gruppe Deutschland Alarm: Ohne eine deutlich gestärkte betriebliche Altersversorgung werde die anstehende Rentenreform ihre Ziele verfehlen. Das ist die zentrale These eines gemeinsamen Positionspapiers, das beide Institutionen nun veröffentlicht haben.

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Aon-Studie: Diese Anforderungen stellen Beschäftigte an Betriebsrenten  

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland kommt bei Weitem nicht so voran, wie es sich bAV-Befürworter wünschen – seit Jahren hinkt der Verbreitungsgrad der Betriebsrenten den Erwartungen hinterher. Woran das liegt und welche Anforderungen die Bundesbürger an einen bAV-Vertrag stellen, hat das Makler- und Beratungsunternehmen Aon nun in einer großen Umfrage ermittelt.

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Weg mit dem „Renditekiller“ – bAV-Experten fordern Abschaffung der vollen Beitragsgarantie

Den Fachleuten des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) geht das jüngst vom Kabinett beschlossene zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) nicht weit genug. Das BRSG II enthalte „wichtige Impulse“, sagte IVS-Chef Stefan Oecking, jedoch müsse die Politik mehr tun, um die betriebliche Altersversorgung (bAV), „von unnötigen Restriktionen zu befreien“. Eine Kernforderung des IVS ist, die Garantie des vollen Beitragserhalts zu kippen, denn diese erweise sich als echter „Renditekiller“.

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Eiopa startet Stresstest für Pensionsfonds

Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa hat den fünften Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in Europa eingeleitet. Die diesjährige Untersuchung legt den Fokus auf die Widerstandsfähigkeit des Sektors gegenüber abrupten Zinsveränderungen und potenziellen Liquiditätsengpässen.

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EbAV rasseln durch Bafin-Prüfung

Die Bafin hat nach eigenen Angaben 90 Prozent der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung auf deren eigene Risikobeurteilung, kurz ERB, geprüft – und kommt zu einem ziemlich schmerzhaften Verdikt. Etwa 90 Prozent der EbAV müssen Korrekturen oder Ergänzungen vornehmen. Laut Aufsicht würden viele nicht einmal wissen, wie sie die im ERB-Rundschreiben 09/2020 genannten Mindestanforderungen konkret erfüllen sollen oder wie bestimmte Begriffe zu verstehen sind.

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