Aktuare schrauben am PKV-System

Wie lassen sich Beitragssprünge in der PKV reduzieren? Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

Die privaten Krankenversicherer haben es nicht leicht. Vor allem die für Versicherte nicht nachzuvollziehenden Beitragssprünge stehen in der öffentlichen Kritik. Die DAV hat nun einen Vorschlag unterbreitet, die Kritikpunkte mit einer überschaubaren rechtlichen Korrektur zu beseitigen. Der Ansatz ist ein fixer Schwellenwert von maximal fünf Prozent, unter Berücksichtigung der Rechnungsgrundlage Rechnungszins, um Beiträge rechtzeitig anzupassen.

Die bestehenden beitragsstabilisierenden Maßnahmen zielen darauf ab, die Beitragserhöhungen ab dem Alter 65 abzumildern. Die hierfür erforderlichen Mittel setzen sich aus der Beteiligung der Versicherten an den Zinsüberschüssen sowie aus dem gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent auf den Beitrag, den die Versicherten spätestens von Alter 21 bis 60 entrichten, zusammen.

Unterstützend soll der gezielte Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zur Begrenzung von Beitragserhöhungen wirken. All dies führe dazu, dass nach Auswertung einer großen Krankenversicherung sowohl Männer als auch Frauen im Alter 60 durchschnittlich die höchsten Versicherungsbeiträge zu zahlen haben. Die seit einigen Jahren anhaltende Niedrigzinssituation hat jedoch dazu geführt, dass aus den Zinsüberschüssen weniger Mittel zur Beitragsentlastung zur Verfügung stehen, berichten die Aktuare. Umgekehrt gewinnen die Mittel aus dem oben beschriebenen gesetzlichen Zuschlag an Bedeutung. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollten so effizient und nachhaltig wie möglich zur Beitragsentlastung eingesetzt werden, um Beitragssprünge zu vermindern oder idealerweise zu verhindern und so die Beitragsentwicklung zu glätten.

Angesparte Mittel zeitlich strecken

Die DAV hat vor dem Hintergrund der rückläufigen Zinsüberschüsse Ansätze entwickelt, wie mit einem höheren oder länger zu zahlenden gesetzlichen Zuschlag die Beitragsverstetigung, insbesondere auch im Alter, unterstützt werden könnte.

„Um mehr Ansparmittel aus dem gesetzlichen Zuschlag zu erhalten, sollte dieser höher und/oder länger erhoben werden. Die Verwendung der angesparten Mittel sollte zeitlich so gestreckt werden, dass die angestrebte Beitragsglättung auch noch in höheren Altern erreicht werden könnte. Auch hierbei sind verschiedene Ansätze denkbar, die jedoch alle Änderungen an der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) und dem Versicherungsaufsichtsgesetz erfordern würden“, schreiben die Aktuare.

Darüber hinaus hat die DAV einen Vorschlag entwickelt, wie im Rahmen von Tarifwechseln beitragsverstetigende Effekte erreicht werden könnten. „Das Tarifwechselrecht ist generell ein sinnvolles Instrument zur Beitragssenkung. Sehr starke Beitragsreduzierungen führen jedoch dazu, dass es bei anschließenden Beitragsanpassungen zu sehr hohen prozentualen Beitragssteigerungen kommen kann. Dies könnte verhindert werden, indem beim Tarifwechsel die beitragswirksame Anrechnung der Alterungsrückstellung begrenzt würde.“

Die nicht sofort angerechneten Teile der Alterungsrückstellung könnten entweder zur Abmilderung künftiger Beitragserhöhungen oder zur Beitragsstabilisierung im Alter verwendet werden. Auch hierfür wäre eine Änderung der KVAV erforderlich.

Autor: VW-Redaktion