Landgericht Mosbach erklärt Beitragserhöhung der UKV Union Krankenversicherung für unwirksam

Die Prämienerhöhung der UKV war Streitpunkt vor dem LG Mosbach. Quelle: Steve Buissinne auf Pixabay

Neues Urteil im ewigen Dauerstreit um die Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV). Im konkreten Fall hat das Landgericht Mosbach festgestellt, dass die Prämienerhöhung der UKV Union Krankenversicherung AG für 2021 unwirksam war. Demnach sei der Versicherungsnehmer nicht zur Zahlung des höheren Beitrages verpflichtet gewesen.

Demnach hatten die Richter festgestellt, dass das Mitteilungsschreiben zur Beitragsanpassung vom November 2020, in dem die Erhöhung für 2021 im Tarif „CompactPRIVAT – Start 900 B“ angekündigt wurde, in formeller Hinsicht unwirksam ist. Nach Ansicht des Gerichts entspricht dieses Mitteilungsschreiben nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Demnach müsse der Versicherer Beitragserhöhungen plausibel und ausführlich begründen. Im konkreten Fall könne der Versicherungsnehmer der Mitteilung der UKV vom November 2020 nicht hinreichend klar entnehmen, ob eine Veränderung der Rechnungsgrundlage durch Versicherungsleistungen und/oder wegen der Sterbewahrscheinlichkeit die konkrete Beitragserhöhung für seinen Tarif ausgelöst habe, berichtet die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann.

In ihrem Erhöhungsschreiben weise die Beklagte einerseits auf den Anstieg von Gesundheitsausgaben aufgrund von „Lebenserwartung und Fortschritt“ und zusätzlich auf die Überprüfung der Entwicklung sowohl der Ausgaben für Versicherungsleistungen und der statistischen Lebenserwartung hin.

Das Urteil vom 25. Mai 2022 (Az.: 7 O 51/21) ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

vier + 14 =