BSV: Württembergische Versicherung erleidet juristische Schlappen
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Quelle: Bild von RitaE auf Pixabay

Die Württembergische Versicherung hat vor dem Landgericht Stuttgart gleich mehrere juristische Niederlagen erlitten. So muss der Versicherer einem Gastronomen aus Winterbach rund 40.000 Euro aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) zahlen. Ein Hotelier aus Köngen soll rund 87.000 Euro bekommen.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung laut einem Bericht der Bild-Zeitung damit, dass im Vertragstext der Württembergischen als Ausschluss-Kriterium nur „Prionenerkrankungen“ (z.B. Creutzfeld-Jakob-Krankheit) erwähnt seien. Daher wäre der Versicherer nur in diesem Falle von einer Zahlung befreit gewesen.

Die Württembergische selbst teilt die Auffassung des Gerichtes – naturgemäß – nicht und hat bereits Berufung gegen das Urteil angekündigt. „Wir teilen die rechtliche Einschätzung nicht. Auch Oberlandesgerichte haben in vergleichbaren Fällen zugunsten betroffener Versicherungsunternehmen geurteilt – darunter das Oberlandesgericht Stuttgart“, wird eine Unternehmenssprecherin zitiert.

Autor: VW-Redaktion

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