Bundesregierung will Abschlussprovisionen für Restschuldversicherungen deckeln
 VWheute Sprint 

Bundeskanzleramt in Berlin. Quelle: Bild von PixelAnarchy auf Pixabay

Die Bundesregierung will die Abschlussprovisionen für Restschuldversicherungen künftig deckeln. Dafür soll noch im Februar ein entsprechender Vorschlag vom Kabinett auf den Weg gebracht werden. Dies will die Deutsche Presseagentur (dpa) aus Regierungskreisen erfahren haben.

Demnach sollen zum Schutz der Verbraucher künftig nur noch Provisionen von maximal 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme erlaubt sein. Die Finanzaufsicht Bafin hatte 2017 festgestellt, dass Versicherer den Kreditinstituten für die Vermittlung dieser Versicherungen Provisionen von teils mehr als 50Prozent der Versicherungsprämie zahlten, heißt es bei der dpa weiter.

Bereits vor einigen Tagen machte ein nicht öffentlicher  Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für einen Provisionsdeckel die Runde. In dem 14-seitigen Papier, das VWheute vorliegt, taucht zwar ein Provisionskorridor in Leben von 2,5 bis vier Prozent (bei besonders guter und beschwerdefreier Beratung) nicht mehr auf.

Aber durch die Hintertür wird zugleich versucht, Abschlussprovisionen neu mit dem Ziel zu definieren, letztlich die Provisionen zu schmälern. Das BMF reagierte zunächst nicht auf die Nachfrage von VWheute, welchen Status denn dieser Entwurf habe. Gegen eine offizielle Verbändeanhörung spricht, dass es keinen Abgabetermin für eine Stellungnahme gibt.

Beim Abschluss einer Restschuldversicherung soll diesem Papier zufolge – wie schon 2019 vorgeschlagen – die gewährte Vergütung 2,5 Prozent des durch die Versicherung abgesicherten Darlehensbetrags oder sonstigen Geldbetrags nicht übersteigen dürfen.

Für Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), ist jedenfalls klar, dass Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz weitgehende Beschränkungen von Vergütungen für Vermittler erlassen will „Das von der SPD geführte BMF plant hier durch die Hintertür einen beispiellosen ordnungspolitischen Eingriff in die Privatautonomie der Versicherungskaufleute und ihrer Freiheit, die Höhe der Provisionen selbst zu bestimmen.“

In anderen Vermittlerverbänden wird das Papier eher als Versuchsballon gesehen. Rechtsanwalt Norman Wirth, Vorstand beim Bundesverband Finanzdienstleistungen – AfW, erklärte, hier handele es sich um den verzweifelten Versuch der SPD, “ihr wirres Ziel eines allgemeinen Provisionsdeckels doch noch durchzusetzen”. Die SPD versuche erneut rechtswidrig in die verfassungsrechtlich garantierte Berufsfreiheit über einen Eingriff in die Privatautonomie bei der Vergütungsgestaltung einzugreifen.

Der Branchenverband bleibt ebenfalls seiner bisherigen Argumentationslinie treu: „Der GDV spricht sich aus grundsätzlichen Erwägungen gegen die Deckelung von Provisionen aus. Augenscheinlich besteht aber ein politischer Konsens in der Koalition, die Abschlussprovisionen in der Restschuldversicherung gesetzlich zu deckeln“, betonte jüngst ein Sprecher gegenüber VWheute.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Juergen.Sparenberg

    Es ist unverständlich, warum immer versucht wird die Vergütungen für die Vermittlung von Versicherungen zu kürzen, Stornohaftungszeiten zu verlängern etc. Machen sich diese Politiker auch mal Gedanken über die Kosten einer Versicherungsagentur oder eines Maklerbüros?
    Wissen diese Leute überhaupt genau, wie Umfangreich eine solche Tätigkeit ist und welche Verantwortung der Versicherungsaußendienst trägt. Welche Belastungen würden auf den Staat zukommen, wenn sich der Außendienst nicht um die Absicherung vieler Risiken kümmern würde?
    Anwälte, Notare, Ärzte haben ihre Gebührentabellen und können damit all ihre Kosten gegenüber ihren Klienten bzw. Patienten geltend machen. Versicherungsvermittler und Makler finanzieren ihre Büros, Innendienste, Technik, Büromaterial Fahrtkosten, KV, RV etc. über die Provision für erfolgreich abgeschlossenen Versicherungsverträge. Dafür müssen Sie einiges Leisten. Immer auf dem aktuellen Stand sei. Die Tarife und Bedingungen kennen, Kundengespräche vorbereiten, Beratungsgespräche führen, Terminnachbearbeitung und langfristige Kundenpflege organisieren. Ist dieser Aufwand nicht die Provision Wert? Diese gibt es aber nur, wenn der Bürger auch ja zu dem Versicherungsvorschlag sagt. Sonst war alle Mühe vergebens.

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