HDI dehnt Betriebsschließungsversicherung auf weitere Branchen aus

Konzernzentrale der Talanx AG. Quelle: Talanx

Die HDI Versicherung öffnet ihre die Betriebsschließungsversicherung (BSV) für weitere Branchen. Wie der Versicherer mitteilt, gilt der Versicherungsschutz nun auch für kleine und mittelständische Betriebe vieler Betriebsarten und für Freie Berufe.

So hat die Talanx-Tochter ihre neu konzipierte BSV nach eigenen Angaben unter anderem für kleine und mittelständische Betriebe aus Handwerk, Handel und Dienstleistung geöffnet. Dies gelte auch für Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten. Die HDI will sich dabei vor allem auf die Absicherung von Unternehmen gegen die finanziellen Folgen von Betriebsschließungen aufgrund von Infektionen oder Krankheitserreger im Betrieb fokussieren.

„Als Reaktion auf die Corona-Krise haben wir Anfragen nach dem Versicherungsschutz vermehrt auch von Unternehmen jenseits der traditionellen BSV-Kundenkreise bekommen. Das gilt auch für Infektionen durch den neuartigen Coronavirus und auch im Rahmen der aktuellen Pandemie.“

Christoph Wetzel, Vorstandsvorsitzender der HDI Versicherung AG

Dabei seien auch präventive Schließungen von Unternehmen durch die Behörden versichert, um ein Überspringen meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger von einem anderen Betrieb zu vermeiden. Voraussetzung für das Eintreten des Versicherungsschutzes ist laut HDI jedoch eine behördliche Einzelanordnung für das jeweilige Unternehmen. Schließungen auf der Grundlage von Allgemeinverfügungen seien dagegen nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Bis vor kurzem war die Betriebsschließungsversicherung nur bei Unternehmen aus lebensmittelnahen Branchen z.B. bei Gastronomiebetrieben oder Bäckereien bekannt, so die HDI. So hat der Versicherer nach eigenen Angaben bereits rund 40 Mio. Euro, die von den Corona-bedingten Betriebsschließungen betroffen sind.

Autor: VW-Redaktion

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