Höchstrechnungszins soll vorerst nicht sinken
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Quelle: Bild von Olya Adamovich auf Pixabay

Die geplante Senkung des Höchstrechnungszinses zum 1. Januar 2021 scheint wohl vorerst kein Thema mehr zu sein. So dürfte es für eine entsprechende Verordnung deshalb zu spät sein, die Lebensversicherer nach Angaben der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) mindestens ein halbes Jahr brauchen, um die Tarife entsprechend anzupassen. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf Brancheninsider.

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) hatte im Dezember 2019 empfohlen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2021 von derzeit 0,9 Prozent auf 0,5 Prozent zu senken. „Derzeit gibt es keine Anzeichen, dass sich das zum Teil negative Zinsniveau der vergangenen Monate in näherer Zukunft spürbar verbessern wird. Daher ist eine Absenkung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge ab 2021 geboten“, begründete der DAV-Vorstandsvorsitzende Guido Bader damals die Empfehlung.

Nun haben die Turbulenzen rund um die Corona-Krise den Plänen wohl vorerst einen Strich durch die Rechnung gemacht. Allerdings hatte das Bundesfinanzministerium bereits im Frühjahr erwogen, die maximale Verzinsung, die die Lebensversicherer ihren Kunden über die gesamte Laufzeit des Vertrags bieten dürfen, auf weniger als die von der DAV vorgeschlagenen 0,5 Prozent zu drücken. Laut einem Bericht des Handelsblatt habe das Ministerium eine Senkung des Höchstrechungszinses auf maximal 0,4 Prozent erwogen.

Autor: VW-Redaktion

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