BSV: Bochumer Gastronom verklagt Allianz auf Auszahlung

Eine Urteil für alle Versicherer. . Quelle: Hermann Traub auf Pixabay

Die Debatte um die Betriebsschließungsversicherung (BSV) in Zeiten der Corona-Pandemie hat in den vergangenen Wochen für erheblichen medialen Widerhall gesorgt. Nun sorgt ein Bochumer Gastronom für ein neues Kapitel – mit womöglich gravierenden finanziellen Folgen für die Branche.

Wie die Wirtschaftswoche berichtet, musste der Besitzer der Sportsbar Three Sixty in Bochum im Rahmen der behördlichen Anordungen im Zuge der Corona-Pandemie schließen. Für diese wie auch seine sechs anderen Gastronomie- und Hotelbetriebe im Ruhrpott hatte er bereits 2007 eine Betriebsschließungsversicherung bei der Allianz abgeschlossen.

Diese weigerte sich allerdings – wie viele andere Versicherer – die Regulierung. Der Versicherer begründet dies auf seiner Website damit, dass COVID-19 ein neuer Krankheitserreger sei, „der nicht unter die versicherten meldepflichtigen Krankheiten der Betriebsschließungsversicherung fällt“. Außerdem sei die Schließung seiner Betriebe aus „generalpräventiven Gründen“ erfolgt und „nicht, weil von Ihrem konkreten Betrieb eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit anderer ausgeht“, zitiert das Blatt den Versicherer weiter.

Gleichzeitig sollte der Bochumer Gastwirt mit der Ablehnung auch sämtliche Ansprüche aus seiner Betriebsschließungsversicherung für das Three Sixty als „abschließend erledigt“ anerkennen und sich mit der Auszahlung von 31.531,50 Euro zufriedengeben. Statt gut 210.000 Euro, so die Wiwo weiter. Zudem wollte die Allianz laut Bericht mit dem Vergleich auch künftige Forderungen, etwa bei einer zweiten Corona-Welle oder einer Mutation des Virus ausschließen.

Dieser hat nun Klage gegen den Versicherungskonzern eingereicht. Dabei geht es laut Bericht um Ausgaben von insgesamt rund 800.000 Euro. Sollte er mit seiner Klage durchkommen, könnten der Versicherungsbranche weitere Forderungen in Milliardenhöhe ins Haus stehen.

Autor: VW-Redaktion

11 Kommentare

  • Klagen kann man in Deutschland ja gegen alles. Dass man diesen Rechtsstreit gewinnen kann, glaube ich allerdings nicht.

    Er hat halt die falsche Police abgeschlossen, das war im Nachhinein ein Fehler. Nun wird ein Schuldiger gesucht, das ist oft so. Manchmal muss man für die eigenen Fehler selbst geradestehen, so wird es in diesem Fall wohl sein.

  • Da würde ich per Wette gegenhalten. Er ist Gastronom, kein Virologe. Zum Zeitpunkt des Abschlusses wurde ihm vermittelt das mit dem Abschluss genau für solche Fälle Versicherungsschutz besteht. Er hat wohl nichts falsch gemacht. Alles weitere werden wohl die Gerichte klären müssen.

    Ich habe übrigens einen Gastronomie-Kunden, der obwohl All-Risk versichert, ebenfalls mit absurden Argumenten hingehalten wird. Da hilft wahrscheinlich auch nur eine Klage.

    Die Branche verspielt mal gerade wieder eine Chance Vertrauen zurück zu gewinnen. Das wird den Vertrieb von Betriebsschliessungsversicherungen künftig wohl nicht gerade erleichtern und sonst auch der Branche nicht gut tun.

    Im Übrigen empfinde ich Ihre Einlassung zu dem Thema als zynisch und arrogant.

  • Peter Zendlhofer

    Ich glaube hier sollte die Versicherung genau wie alle anderen Versicherer, die diesem Faulen Kompromiss zugestimmt haben, zu einer saftigen Strafe verdonnert werden.

    Wenn man als Wirt seine Prämie nicht bezahlt, bekommt man gleich einen Schuldeneintreiber rübergeschickt. Und wenn man dann eine Zahlung haben will, ist das wie Zähneziehen.

  • Michael W Funk

    Auch uns wurde vom Versicherer ein derart vordergründiges Angebot unterbreitet in der vagen Hoffnung dass Gastronomen denen ohne finanzielles Polster das Wasser zum Halse steht von dieser selbstsüchtigen Offerte Gebrauch
    machen und in vermeintlicher Euphorie schnellen Geldes die Versicherung aus dem großen Obligo entlassen. Im Grunde sollten alle Gastronomiebetriebe eine Sammelklage einreichen um derartige unseriöse Machenschaften der Versicherungen dahin zu führen wo sie hingehören. Versicherung abschließen. Schaden erleiden. Versicherungsleistung erhalten. Wo bleibt das Rechtsverstaendnis von Politik und Verbänden MWFUNK

  • Es ist ganz klar. Eine betriebsschliesungvers. greift nur, wenn von dem Unternehmen eine Gefahr aus geht und z.b. Samonellen im Salat oder E-koli Bakterien festgestellt werden. In diesem Fall hat aber der Gesetzgeber die Gewerbeerlaubnis entzogen, weil die Zusammenkunft mehrerer Gäste eine Ansteckungsgefahr ergibt. Das Unternehmen hat da letztendlich nix mit zu tun. Abgrenzungsregeln beachten.

  • @Frank,
    das sehe ich nicht so.
    Eigentlich steht in der BS Versicherung das diese in Kraft tritt, wenn eine Behörde die Schließung anordnet und lt. Infektionsmittel Schutz Gesetz eine Meldepflicht besteht.
    Und genau das ist der Knackpunkt, die Bundesregierung kann man als Behörde sehen und Covid19 ist seit Jahresanfang im IfsG meldepflichtig eingetragen.

    Und wenn die Versicherung jetzt auf einmal eine Kulanz Zahlung anbieten obwohl sie eigentlich nicht müssen, hat das schon ein komisches Beigeschmägle.
    Welche Versicherung gibt ohne Grund ein Kulanzangebot ab. Ich denke die wissen das sie aus dieser Nummer nicht so leicht rauskommen.

  • Ich hoffe, die Gerichte stimmen den Klägern hier zu. Das sage ich als Aktionär der Allianz. Es kann m.E. nicht sein, dass man eine Versicherung abschließt und die Gesellschaft sich dann mit fadenscheinigen Argumenten aus der Affäre ziehen will. Dass ein Kulanzangebot gemacht wird, obwohl der Fall angeblich nicht versichert ist, zeigt, dass auch auf Seite der Gesellschaft mindestens Unsicherheit besteht. Diese Unsicherheit sollten die Gerichte schnellstmöglich auflösen.

  • Wolfgang Krämer

    Ein nicht versichertes Risiko bleibt ein nicht versichertes Risiko. Hieraus lässt sich keine Zahlungspflicht ableiten. Die Schließung ist nicht durch ein im Gastronomiebetriebe begründetes und ausgehendes Risiko erfolgt. Damit besteht kein Rechtsanspruch auf Zahlung. Ich glaube nicht, dass diese Klage Erfolg haben wird.

  • Christian Bickelbacher

    Hallo Peter Föll,
    ich finde es schon anmaßend, sich zu einem Thema zu äußern, ohne die Fakten zu kennen. zum einen habe ich nicht die falsche Police abgeschlossen (die Sie nicht mal kennen), zum anderen bin ich in der Lage, zu meinen Fehlern zu stehen. Und die WiWo schreibt nicht, weil ich einfach so klage, sondern weil es handfest ist und nächste Woche kommt das ZDF…

  • Es macht keinen Sinn, ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen, einen Kommentar ab zu geben.
    Mich würden berufsbedingt die zu diesem Fall vorliegenden Bedingungen interessieren.
    Vielleicht besteht die Möglichkeit mir diese zu mailen.

  • @Frank @Wolfgang Krämer: Ich greife dieses Thema nochmal auf, denn mittlerweile gibt es schon erste Entscheidungen zur Frage, ob Schäden durch Corona grundsätzlich versichert ist. Das Landgericht Mannheim hat z.B. bereits am 29. April festgestellt: „dass Betriebsschließungen aufgrund COVID-19-Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnung über Betriebsschließungsversicherungen versichert sind.“ Ich konnte mit Verweis auf dieses Urteil einen durchaus zufriedenstellenden Vergleich mit meiner Versicherung treffen, ich bin froh dass ich nicht die ursprünglich angebotenen 15% angenommen habe. Zwar erhalte ich nicht die volle Summe, dafür erspare ich mir aber einen Rechtsstreit. Außerdem muss ich nicht den tatsächlich entstandenen Schaden vor Gericht nachweisen, und meine Police bleibt auch (vorerst) weiterhin gültig.

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