Huk-Klage gegen Check24: LG Köln urteilt im April

Quelle: Sang Hyun Cho/ Pixabay

Im Rechtsstreit zwischen der Huk-Coburg und Check24 wegen angeblich irreführender Werbung will das Landgericht Köln nun am 22. April 2020 ein Urteil verkünden. Dies haben Medienberichten zufolge beide Unternehmen bestätigt.

Der fränkische Versicherer wirft dem Vergleichsportal vor, mit der „Nirgendwo-günstiger-Garantie“ auf den Webseiten des Portals die Kunden in die Irre zu führen. Die Huk-Coburg argumentiert, dass sich auf dem Portal keineswegs immer die günstigsten Versicherungen finden würde. Dabei ließen die Richter zwar durchblicken, tendenziell der Klage des Versicherers stattzugeben. Allerdings bezeichnete die Vorsitzende Richterin den Fall als durchaus kompliziert und nicht eindeutig.

Bereits vor wenigen Tagen verbuchte die Huk bereits einen juristischen Erfolg gegen Check24. So hatte der fränkische Versicherer vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung durchgesetzt, wonach das Vergleichsportal nicht mehr behaupten darf, dass sein Kündigungsservice gültig und rechtskonform sei. Zudem musste das Vergleichsportal aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin (Beschluss vom 23.01.2020, Az.: 16 O 15/20) eine Presseinformation mit angeblich negativen Äußerungen über die Huk-Coburg auf seiner Website löschen.

Dabei handelt es sich bereits um die zweite Auseinandersetzung der beiden Streithähne vor einem deutschen Gericht. Im Mai 2019 hatte das Oberlandesgericht Köln Check24 dazu verurteilt, seinen Internetauftritt anzupassen und nicht mehr mit dem Logo der Huk-Coburg zu verwenden. So hatte der deutsche Kfz-Primus die Zusammenarbeit aus Kostengründen mit dem Vergleichsportal eingestellt, die Kosten bei einem Abschluss seien zu hoch, erklärte die Huk-Coburg. Den genau wie jeder menschliche Vermittler hält auch der Mechanische bei einem Abschluss die Hand auf.

Autor: VW-Redaktion

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