Huk-Coburg verbucht juristischen Erfolg gegen Check24

Das Landgericht Mannheim erlässt eine einstweilige Verfügung gegen die Kompass Group Deutschland (Symbolbild). Quelle: Hermann Traub auf Pixabay

Die Huk-Coburg und das Vergleichsportal Check24 werden wohl auf absehbare Zeit keine Freunde mehr werden. So hatte der fränkische Versicherer vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung durchgesetzt, wonach das Vergleichsportal nicht mehr behaupten darf, dass sein Kündigungsservice gültig und rechtskonform sei.

Worum ging es konkret? Die Huk-Coburg hatte eigenen Angaben zufolge „zum Schutze seiner Kunden“ Kündigungen einer Kfz-Police durch Check24 zurückgewiesen, wenn nicht rechtlich gesichert war, dass der Kunde sie wirklich veranlasst hatte. Diese Praxis habe das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 30. Dezember 2019 (Az. 15 O 605/19) bestätigt, so der Versicherer weiter.

Werde die Kündigung eines Vertrages durch einen Boten oder Vermittler übermittelt und liege keine Kündigungsvollmacht vor, sei es „irreführend (von Check24), diesen Weg zu kündigen als rechtssicher darzustellen und den Versicherungsnehmer von einer eigenen Erklärung gegenüber dem Versicherer abzuhalten.“

Zudem musste das Vergleichsportal aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin (Beschluss vom 23.01.2020, Az.: 16 O 15/20) eine Presseinformation mit angeblich negativen Äußerungen über die Huk-Coburg auf seiner Website löschen.

Dabei hätten die Richter einen Verweis auf eine Check24-Website mit einem Diskussionsforum zum Thema Kündigung von Kfz-Policen. Dieses Forum diene einzig dem Zweck, Verbraucher aufzufordern, über negative Erfahrungen im Zusammenhang mit Kündigungen gegenüber der Huk-Coburg zu berichten, zitiert der Versicherer die Richter weiter. Damit solle Druck aufgebaut werden, obwohl sich der Versicherer rechtskonform verhält. Das Gericht sehe darin einen Wettbewerbsverstoß.

Allerdings handelt es sich dabei nicht um die einzige juristische Auseinandersetzung der beiden Streithähne. Vor dem Landgericht Köln ist derzeit ein Verfahren wegen der „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ des Vergleichsportals anhängig. Im Kern wirft die Huk-Coburg dem Vergleichsportal vor, mit der „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ auf den Webseiten des Portals die Kundschaft in die Irre zu führen. Der oberfränkische Versicherer argumentiert, dass sich auf dem Portal keineswegs immer die günstigsten Versicherungen finden. Am 19. Februar 2020 soll darüber weiter verhandelt werden.

Dabei handelt es sich bereits um die zweite Auseinandersetzung der beiden Streithähne vor einem deutschen Gericht. Im Mai 2019 hatte das Oberlandesgericht Köln Check24 dazu verurteilt, seinen Internetauftritt anzupassen und nicht mehr mit dem Logo der Huk-Coburg zu verwenden. So hatte der deutsche Kfz-Primus die Zusammenarbeit aus Kostengründen mit dem Vergleichsportal eingestellt, die Kosten bei einem Abschluss seien zu hoch, erklärte die Huk-Coburg. Den genau wie jeder menschliche Vermittler hält auch der Mechanische bei einem Abschluss die Hand auf.

Autor: VW-Redaktion

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