Vergleich im Dieselskandal gescheitert: Neue Kosten für Rechtschutzversicherer? VWheute Sprint

Der Abgasmanipulation unverdächtig, der E-Golf. Quelle: VW
Der Autobauer VW hat Abgasautomatiken manipuliert und wurde daraufhin von vielen Geschädigten per Musterfestellungsklage vor Gericht gebracht. Im Januar schien es, als wollte VW sich mit den Klagenden unter Führung der Verbraucherschützer gütlich einigen, doch die Verhandlungen sind nun geplatzt.
Im Januar begrüßten Versicherer wie die Arag die angestrebte Regelung, wohl vor allem, weil dadurch weniger Folgekosten durch weitere Klagen entstünden. Denn entgegen der landläufigen Meinung ist ein Erfolg in einer Musterfeststellungsklage kein vollstreckbarer Titel, der eigene Anspruch muss vom Einzelnen immer noch gerichtlich geltend gemacht werden. Das ist nun wieder nähergerückt, die Schuld trägt VW, wenn man der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Glauben schenken mag.
„Die Vergleichsverhandlungen zwischen Volkswagen und dem vzbv sind leider an der mangelnden Bereitschaft von Volkswagen gescheitert, ein transparentes, vertrauenswürdiges und für Verbraucher sicheres System der Abwicklung zu ermöglichen. Entgegen anderslautenden Presseberichten sind sie nicht an Honorarforderungen der Anwälte gescheitert“, erklärt Klaus Müller, Vorstand des VZBV.
Über den heutigen Abbruch der Verhandlungen durch Volkswagen sein der VZBV „irritiert“. Um 11.53 Uhr wurde dem Verband demnach ein Vergleichsangebot übersandt, das für die Abwicklung eine Kostenübernahme in Höhe von 50 Millionen vorsah. Eine Abwicklung durch unsere Anwälte sei für den BZBV nicht zwingend, noch vor zwei Tagen hätte man „einen Alternativvorschlag unterbreitet“. Ein Vergleich, der nicht zuverlässig ist oder für die Verbraucher nicht kalkulierbare Folgen hat, „ist für uns in keinster Weise tragbar“, erklärt Müller.
Für die Autofahrer wird es teuer, sagt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Scheitern die Vergleichsverhandlungen zwischen Volkswagen und der Verbraucherzentrale kostet die betroffenen Fahrzeughalter wohl mindestens 377 Millionen Euro, erklärt er. Den ausgehandelten Vergleich hält der für „nicht hinnehmbar“. Der Prozess wird also weitergehen, die Klagen werden folgen und die Kosten für die Rechtschutzversicherer steigen.
Autor: VW-Redaktion