BGH kippt D&O-Vergleich mit VW: „Die Erneuerung der Vergleichsvereinbarung wird sehr viel Geld kosten“

Der milliardenschwere Dieselskandal ist für den Volkswagen-Konzern auch viele Jahre später noch nicht ausgestanden: Der von der VW-Hauptversammlung im Juli 2021 gebilligte Vergleich mit D&O-Versicherern wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) für nichtig erklärt. Die Frage, in welchem Umfang die D&O-Versicherer für den Skandal einzustehen haben, sei nunmehr „neu zu bewerten“, schlussfolgert Anwalt Klaus Felke von der mit dem Fall befassten Kanzlei Wilken gegenüber VWheute. Fachexperte Michael Hendricks glaubt, dass eine Erneuerung der Vergleichsvereinbarung „sehr viel Geld kosten“ werde – und auch der maßgeblich betroffene D&O-Versicherer Zurich meldete sich auf Anfrage der VWheute-Redaktion zu Wort.

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Rechtschutz: Aktuare warnen wegen Corona vor „historischem Schadenausmaß“

Corona ist tragisch, ruinös und rechtlich umwälzend. Letzteren Punkt hat die aktuarielle Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) aufgegriffen und kommt in einer Analyse zu dem Schluss, dass in der Rechtschutzversicherung die Schadenbelastung auf ein historisches Ausmaß ansteigen wird. Roland und Arag bewerten die Lage ähnlich, sehen sich aber gerüstet, um den Corona-Schaden-Berg zu bezwingen.

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VW-Abgasprozess: Arag begrüßt angestrebte Einigung

Im September begann der Prozess Volk gegen Volkswagen. Der Autobauer hat den Schadstoffausstoß bei Fahrzeugen manipuliert, die Kunden fordern hunderttausendfach Schadenersatz. Verbraucherschützer und Autokonzern gaben sich vor Prozessbeginn siegesgewiss, nun wollen sie aber doch lieber eine gütliche Lösung erzielen. Was das für die Versicherungsbranche bedeutet, hat die Arag analysiert.

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