BGH kippt D&O-Vergleich mit VW: „Die Erneuerung der Vergleichsvereinbarung wird sehr viel Geld kosten“
Der milliardenschwere Dieselskandal ist für den Volkswagen-Konzern auch viele Jahre später noch nicht ausgestanden: Der von der VW-Hauptversammlung im Juli 2021 gebilligte Vergleich mit D&O-Versicherern wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) für nichtig erklärt. Die Frage, in welchem Umfang die D&O-Versicherer für den Skandal einzustehen haben, sei nunmehr „neu zu bewerten“, schlussfolgert Anwalt Klaus Felke von der mit dem Fall befassten Kanzlei Wilken gegenüber VWheute. Fachexperte Michael Hendricks glaubt, dass eine Erneuerung der Vergleichsvereinbarung „sehr viel Geld kosten“ werde – und auch der maßgeblich betroffene D&O-Versicherer Zurich meldete sich auf Anfrage der VWheute-Redaktion zu Wort.
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