Frankfurter Leben dementiert Verkaufsgerüchte

Frankfurt am Main. Quelle: Pixabay.

Das chinesische Unternehmen Fosun plant offenbar den Verkauf der Frankfurter Leben. Kurt Wolfsdorf, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender und Aktionärsvertreter des Run-Off-Anbieters, dementiert die Meldung, an den Gerüchten sein „nichts dran“.

Es steht Aussage gegen Aussage. Nach der Meldung von Bloomberg prüft Fosun „mehrere Optionen“, inklusive einem Verkauf des Frankfurter Unternehmens. Das in aller Regel gut informierte Medienunternehmen bezieht sich auf Insiderinformationen. Die Gespräche seien „ergebnisoffen“.

Im Telefongespräch mit VWheute bezeichnet Wolfsdorf die Gerüchte als falsch. „Uns wurde gesagt, dass es keine Gespräche gibt oder geben wird.“ Es  bestehe „keine Intention“, die Gruppe als Ganzes oder in Teilen zu verkaufen. An den Gerüchten sei „nichts dran“, der Aufsichtsrat wäre nicht kontaktiert worden.

Die Geschäftsführung der Frankfurter Leben-Gruppe teilt mit, dass der Artikel „jeder Grundlage entbehrt „und „falsch ist“. Eine Anfrage an Fosun blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Wolfsdorf wolle nicht spekulieren, was bei einem Verkauf geschehen würde. „Auf jeden Fall würde die Bafin prüfen, ob die Belange der Versicherten gewahrt bleiben.“ Bei einem Verkauf dürften die Kunden nicht schlechter gestellt werden, wie „sie vor dem Verkauf“.

Das sagt die Bafin

Das sieht die Aufsicht auch so und schreibt: „Grundsätzlich zieht der (beabsichtigte) Erwerb und die (beabsichtigte) Veräußerung einer bedeutenden Beteiligung an einem Zielunternehmen ein Inhaberkontrollverfahren nach sich. Dabei kann ein Zielunternehmen bspw. ein Versicherungsunternehmen oder eine Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 7 VAG sein.“

Der Sinn des Inhaberkontrollverfahrens ist es, die Aufsicht über bedeutsame Veränderungen in der Inhaberstruktur von beaufsichtigten Unternehmen zu informieren und es ihr durch die bestehenden Eingriffsbefugnisse ggf. zu ermöglichen, präventiv tätig zu werden. Unter den Voraussetzungen des § 18 VAG kann die Bafin innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Beurteilungszeitraums den beabsichtigten Beteiligungserwerb untersagen.

Einer Genehmigung bzw. ausdrücklichen Zustimmung der Bonner bedarf es für den Erwerb einer bedeutenden Beteiligung hingegen nicht.

LV-Markt bleibt unter Druck

Vielleicht haben die Chinesen den Glauben daran verloren, dass das Run-Off-Geschäft in Deutschland eine Zukunft hat. Aller Probleme und Prophezeiungen zum Trotz halten die deutschen Lebensversicherer an ihrem Geschäft fest oder managen den Run-Off selbst.

Der LV-Markt hierzulande scheint verhältnismäßig stabil. Das Analyse-Unternehmen Moodys schreibt in einem aktuellen Marktbericht, dass die Solvency-II-Quoten weiter „unter Druck“ stehen würden. Die Versicherer bleiben also weiter unter Druck, was für das Geschäft eines Run-Off Unternehmens hilfreich ist.

Ob es die Entscheidung von Fosun pro oder kontra Frankfurter Leben beeinflussen wird, weiß wohl niemand außerhalb des Managements. Die Zukunft wird zeigen, ob die Chinesen am Run-Off-Unternehmen festhalten werden.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Kandzia, Brigitte

    Ich warte seit 01.11.2020 auf meine Auszahlung. Werde bei telefonischer Nachfrage mit Floskeln abgespeist und bei meinem letzten Anruf von einer überaus unverschämten Mitarbeiterin auf die Möglichkeit hingewiesen einen Rechtsanwalt einschalten zu können.

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