AGV einigt sich mit Gewerkschaften auf Tarifabschluss

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Der Arbeitgeberverband der Versicherer hat sich mit den Gewerkschaften Verdi, DHV und DBV auf einen Tarifabschluss geeinigt. Dies gab der AGV am frühen Samstagmorgen bekannt. Der neue Tarifvertrag gilt rückwirkend ab 1. September 2019 mit einer Laufzeit von 29 Monaten bis 31. Januar 2022.

In den ersten sieben Monaten – bis 31. März 2020 – gilt der Tarifvertrag vom 30. August 2017 unverändert fort. Demnach gelte der Tarifvertrag vom 30. August 2017 in den ersten sieben Monaten – bis 31. März 2020 – unverändert fort. Alle Angestellten sollen mit dem Dezember-Gehalt 2019 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von 225 Euro erhalten. Teilzeitbeschäftigte und Angestellte, deren Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis umgewandelt worden ist, erhalten die Einmalzahlung anteilig.

Die Tariflöhne (einschließlich Tätigkeits- und Verantwortungszulagen) werden zudem ab 1. April 2020 um 2,8 Prozent und ab 1. Juni 2021 um weitere 2,0 Prozent linear erhöht. Zudem soll die Schichtzulage wird mit Wirkung vom 1. April 2020 beim Zweischichtbetrieb von aktuell 185 Euro auf 200 Euro und beim Dreischichtbetrieb von aktuell 368 Euro auf 380 Euro erhöht werden. Die Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung wird zudem von 18 auf 48 Monate verlängert. Der sogenannte tarifliche Arbeitszeitkorridor wird zu unveränderten Bedingungen um weitere zwei Jahre und neun Monate bis 30. September 2022 verlängert.

Die Vergütungen für Auszubildende sollen in drei Schritten erhöht werden:

  • im ersten Ausbildungsjahr von aktuell 972 Euro um 68 Euro (= 7,0 Prozent) auf 1.040 Euro ab 1. April 2020 und um weitere 30 Euro (= 2,9 Prozent) auf 1.071 Euro ab 1. Juni 2021;
  • im zweiten Ausbildungsjahr von aktuell 1.047 Euro um 68 Euro (= 6,5 Prozent) auf 1.115 Euro ab 1. April 2020 und um weitere 30 Euro (= 2,7 Prozent) auf 1.145 Euro ab 1. Juni 2021;
  • im dritten Ausbildungsjahr von aktuell 1.131 Euro um 69 Euro (= 6,1 Prozent) auf 1.200 Euro ab 1. April 2020 und um weitere 30 Euro (= 2,5 Prozent) auf 1.230 Euro ab 1. Juni 2021.

Zudem sollen Ausgebildete mit guten Leistungen nach Abschluss ihrer Ausbildung einen Anspruch auf ein für zwölf Monate befristetes Arbeitsverhältnis erhalten. Dies gelte aber nur für die Laufzeit des neuen Tarifvertrages, also bis 31. Januar 2022. Das ausbildende Unternehmen kann von der Übernahme absehen, sofern die betrieblichen Leistungen und/oder Gründe in der Person oder dem Verhalten des Auszubildenden einer Übernahme widersprechen, so der AGV weiter.

Die Tarifpartner zeigen sich indes weitgehend zufrieden mit der Einigung. „Die Versicherungsunternehmen haben durch den neuen Tarifvertrag Planungssicherheit bei den Personalkosten für volle zwei Jahre bis Ende 2021“, kommentiert AGV-Verhandlungsführer Andreas Eurich.

„Der Abschluss sichert den Beschäftigten eine Reallohnsteigerung und sorgt dafür, dass die Versicherungsbeschäftigten nicht von anderen Branchen abgekoppelt werden. Die Möglichkeit, Tariferhöhungen in zusätzliche freie Tage umzuwandeln, wäre ein deutlicher Zugewinn für die Beschäftigten“, betont Verdi-Verhandlungsführerin Martina Grundler.

„Dieses Ergebnis, das gegenüber dem Angebot der Arbeitgeber aus der zweiten Verhandlungsrunde deutlich verbessert wurde, konnte nur deshalb erzielt werden, weil sich die Versicherungsbeschäftigten für ihre Forderungen stark gemacht und sehr engagiert Streiks durchgeführt haben“, ergänzt die Gewerkschafterin.

Die Tarifvereinbarung im Wortlaut sowie die Gehaltstabellen im Überblick. Die Verdi-Tarifkommission hat dem Ergebnis bereits zugestimmt.

Autor: VW-Redaktion

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