VZHH: Generali Leben muss Rückabwicklung von Rentenversicherungen zulassen

Quelle: Generali

Die Generali Lebensversicherung muss die Rückabwicklung von Rentenversicherungen zulassen. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) mitteilt, habe das Unternehmen die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung anerkannt.

„Mit der unterschriebenen Unterlassungserklärung setzt die Generali endlich geltendes Recht um. Das war überfällig! Die entsprechenden Urteile des Bundesgerichtshofes zum Widerspruch liegen schon Jahre zurück. Trotzdem wurden Kunden einfach abgewimmelt“, kommentiert Kerstin Hußmann-Funk von der Hamburger Verbraucherzentrale.

Hintergrund sei der Fall eines Kunden gewesen, der seinen Rentenversicherungsvertrag mithilfe eines Widerspruchs rückabwickeln wollte. Dies lehnte die Generali Versicherung mit der Begründung ab, dass die Widerspruchsbelehrung den gesetzlichen Vorgaben entsprochen habe. Die Hamburger Verbraucherschützer hielten diese indes für fehlerhaft und verwiesen dabei auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes.

Die Generali Leben erklärte hierzu auf Anfrage von VWheute: „Mitte August hat die Verbraucherzentrale Hamburg die Generali Lebensversicherung AG zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert, wonach die einem spezifischen Fall zugrundeliegende Widerspruchsbelehrung nicht als ordnungsgemäß bezeichnet werden dürfe. Konkret ging es um den Widerspruch eines Kunden zu dessen 2003 abgeschlossenem Lebensversicherungsvertrag. Daraufhin hat die Generali Lebensversicherung den Fall überprüft und festgestellt, dass rechtliche Zweifel an der Wirksamkeit der seinerzeit verwendeten Widerspruchsbelehrung begründet sind. Der betreffende Vorgang wurde daher erneut im Sinne des Kunden bearbeitet und dessen Widerspruch anerkannt.“

Zudem seien „die Abläufe der Widerspruchsbearbeitung bei der Generali Lebensversicherung an die neuen Erkenntnisse angepasst“ worden, „so dass eine Berufung auf die beanstandete Widerspruchsbelehrung nicht mehr erfolgt. Wichtig: Ob im Einzelfall ein Widerspruchsrecht eines Kunden auch nach Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist gegeben ist, hängt nicht allein von der verwendeten Widerspruchsbelehrung, sondern vom konkreten Sachverhalt ab. Ein Widerspruch wird daher stets anhand der Umstände des Einzelfalls geprüft. Die Generali Lebensversicherung gehört seit Ende April 2019 mehrheitlich zur Viridium Gruppe.“

Bereits in der Vergangenheit hatten die Verbraucherschützer aus Hamburg die Allianz Leben, den Zurich Deutscher Herold Leben sowie die Neue Leben Lebensversicherung AG wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abgemahnt.

Autor: VW-Redaktion