VZHH: Generali Leben muss Rückabwicklung von Rentenversicherungen zulassen
Die Generali Lebensversicherung muss die Rückabwicklung von Rentenversicherungen zulassen. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) mitteilt, habe das Unternehmen die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung anerkannt.
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