Landgericht Frankfurt: Versäumter Versicherungsschutz rechtfertigt Kündigung einer Hausverwalterin

Eine Hausverwalterin hatte es über einen längeren Zeitraum versäumt, für das von ihr verwaltete Gebäude eine Feuerversicherung abzuschließen. In diesem Fall darf sie trotz einer anderweitigen Beschlussfassung der Mehrheit der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft von ihren Aufgaben entbunden werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Az.: 2-13 S 25/20).

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