Landgericht Frankfurt: Versäumter Versicherungsschutz rechtfertigt Kündigung einer Hausverwalterin
Eine Hausverwalterin hatte es über einen längeren Zeitraum versäumt, für das von ihr verwaltete Gebäude eine Feuerversicherung abzuschließen. In diesem Fall darf sie trotz einer anderweitigen Beschlussfassung der Mehrheit der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft von ihren Aufgaben entbunden werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Az.: 2-13 S 25/20).
Im konkreten Fall hatte die Eigentümerin einer Eigentumswohnung geklagt, obwohl die Mehrheit der Eigentümerversammlung sie bei der Frage einer Kündigung der Hausverwalterin überstimmt hatte. Der Grund: Die Verwalterin hatte entgegen ihren Aufgaben über Jahre versäumt, eine Feuerversicherung für das Gebäude abzuschließen. Die Richter am Landgericht Frankfurt gaben der Klägerin recht und bestätigten damit ein Urteil der Vorinstanz, dem Amtsgericht Wiesbaden, berichtet das Versicherungsjournal.
So müsse die Betroffene nach Ansicht der Richter den Beschluss der Mehrheit der Eigentümergemeinschaft nicht hinnehmen. So habe die Beweisaufnahme ergeben, dass die Verwalterin ihr Amt nicht ordnungsgemäß ausgeübt habe. Sie habe es nämlich seit mehr als fünf Jahren versäumt, eine Feuerversicherung für das Gebäude abzuschließen, heißt es weiter.
„Die Wahl eines derart ungeeigneten Verwalters muss ein Eigentümer gegen seinen Willen nicht hinnehmen, denn der Verwalter hat durch seine Tätigkeit Zugriff auf wesentliche Vermögenswerte der Eigentümer. Einen in diesem Bereich unzuverlässigen Verwalter muss ein Eigentümer auch dann nicht hinnehmen, wenn die Mehrheit der Eigentümer meint, ihm gleichwohl vertrauen zu können“, heißt es im Urteil weiter. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.
Autor: VW-Redaktion