„Die Anpassung der Extrapolationsmethode des risikofreien Zinssatzes und die Berücksichtigung von Negativzinsen werden Folgen haben“. KPMG Law analysiert Solvency II-Anpassung

Ulrich Keunecke (links) und Frank Püttgen (rechts), Partner und Senior Manager bei KPMG Law. Quelle: KPMG Law

Solvency II wird komplexer. Die anstehende Überarbeitung des Regelwerks ist laut Eiopa nur eine Angleichung an die Marktbedingungen, doch tatsächlich werden die Regeln festgelegt, die die Lebensversicherung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten bestimmen werden. Ulrich Keunecke und Frank Püttgen, Partner und Senior Manager bei KPMG Law, steigen tief in den Solvency-Maschinenraum hinab und erklären, was auf die Branche zukommt.  

VWheute: Bevor wir tief einsteigen. EIOPA sagt zu den wohl kommenden Solvency II-Anpassungen „evolution not revolution”, die Versicherer stöhnen. KPMG Law sagt …?

Ulrich Keunecke: Soweit man Revolution als einen grundlegenden und nachhaltigen strukturellen Wandel abrupt oder in relativ kurzer Zeit versteht, sind die vorgeschlagenen Anpassungen sicherlich als Evolution zu verstehen. Es wäre auch befremdlich, wenn in dem volkswirtschaftlich so bedeutsamen, gut entwickelten und resilienten Versicherungsbereich der EU eine Revolution durch europäische Institutionen quasi von oben erfolgen würde oder gar erfolgen müsste. Dass EIOPA die vorgeschlagenen Anpassungen überhaupt in die Nähe einer Revolution rückt, zeigt aber wie einschneidend die Anpassungsvorschläge für die Adressaten auch aus Sicht der europäischen Versicherungsaufsicht sind. Die mit der Gegenüberstellung vielleicht implizit verbundene Aufforderung von EIOPA zur Entwicklung zeigt dabei durchaus eine Forderungshaltung der europäischen Aufsicht an die Versicherungsunternehmen.

Inhaltlich sind die Anpassungsvorschläge der EIOPA vielschichtig. Die Bandbreite der Bewertung der einzelnen Maßnahmen variiert dabei zwischen gut und gut gemeint. Es drängt sich die Frage auf, ob alle Maßnahmen tatsächlich notwendig sind. In jedem Fall darf der zusätzliche Verwaltungsaufwand, der durch die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben bei den Versicherern entstehen würde, bei der Bewertung nicht vernachlässigt werden. Insbesondere die enge Taktung, in der in den letzten Jahren auf europäischer Ebene neue Maßnahmen erlassen wurden, hat die Versicherer erheblich belastet. Zwar ist es verständlich, dass die EIOPA mit den aktuellen Entwicklungen Schritt halten muss und auch neue Impulse setzen will.

Andererseits ist es kaum noch zumutbar, von den Versicherern fortlaufend umfangreiche neue Maßnahmen und Änderungen in ihren Abläufen zu verlangen. Viele Regelungen führen dabei nicht notwendigerweise zu einer effektiveren Versicherungsaufsicht, denn auch die Aufsichtsbehörden müssen die neuen Maßnahmen zunächst in ihre Aufsichtspraxis einbeziehen und die entsprechenden Strukturen schaffen. Auch die Anstrengungen und Belastungen für die Versicherer mit Blick auf Covid-19 dürfen nicht außer Betracht gelassen werden. Diesbezüglich wären weniger, dafür aber klarere Regelungen sicherlich ein Mehr, was die EIOPA auf dem von ihr proklamierten Weg zu einem „New Normal“ leiten sollte. Dies käme am Ende einer stabilen, wettbewerbsfähigen Versicherungsbranche und damit den Versicherungsnehmern zugute.

Interessant ist im Übrigen, dass das Vereinigte Königreich mit seiner durch den Brexit „erkämpften“ Freiheit zur einzelstaatlichen Finanzregulierung, gerade selbst einen eigenen Review, der dort auch vollständig umgesetzten Solvency-II Richtlinie durchführt. Hier wird vermeldet, dass die Reformen der Finanzregulierung nach dem Brexit rund 95 Mrd. Pfund für Re-Investitionen der Versicherungsunternehmen und weitere Vorteile für die Gesamtwirtschaft freisetzen könnten.

Ansatzpunkte bilden im UK offenbar insbesondere Änderungen an den Mechanismen des Matching-Adjustment und der Risikomarge. Während das UK die regulatorischen Anforderungen im Sinne der Unternehmen insoweit zu lockern scheint, dürfte der Solvency II-Review der EU sicherlich mit höherem Verwaltungsaufwand und Kosten für EU (Rück-)Versicherungsunternehmen verbunden sein. Ein Vergleich bietet sich hier nicht nur in rechtlicher, sondern auch ökonomischer Hinsicht an. 

VWheute: Die Anpassung der Extrapolationsmethode des risikofreien Zinssatzes und der Berücksichtigung von Negativzinsen werden zu höheren Rückstellungen führen. Insbesondere Unternehmen mit langfristigen Verträgen sind betroffen. Hat die LV als Altersvorsorge ausgedient?

Frank Püttgen: Bei den Versicherern werden sicherlich im Mittel höhere Rückstellungen erforderlich werden, wenn die von EIOPA am Solvency II-Regelwerk vorgeschlagenen Aktualisierungen so umgesetzt würden. Insbesondere die Anpassung der Extrapolationsmethode des risikofreien Zinssatzes und der Berücksichtigung von Negativzinsen werden diese Folge zeitigen. Bei dem von EIOPA vorgelegten Vorschlag handelt es sich um einen Kompromiss zwischen den Forderungen verschiedener Aufsichtsbehörden. Während etwa die Bafin keine Notwendigkeit der Anpassung der Extrapolationsmethode sah, wollten andere Aufsichtsbehörden den Last Liquid Point, d.h. den Ausgangspunkt zur Ermittlung der langfristigen risikofreien Zinsstrukturkurve für Zeiträume, in denen verlässliche Marktdaten nicht verfügbar sind, offenbar noch später ansetzen als jetzt von EIOPA vorgeschlagen. Besonders große Auswirkungen hat die Anpassung der Extrapolationsmethode auf langfristige Garantien.

Betroffen davon werden insbesondere die Sparten, in denen langfristige Verträge üblich sind, also gerade bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen. Zwar soll ein Ausgleichsmechanismus dafür sorgen, dass die Rückstellungen auch in Krisenzeiten für Versicherer verkraftbar bleiben. Dieser ist aber zeitlich begrenzt. Jedenfalls dürfte es für die Versicherer nach dem Vorschlag schwieriger werden, die Solvenzkapitalanforderungen zu erfüllen. In Kombination mit dem anhaltend niedrigen Zinsniveau dürfte es sich überdies schwieriger gestalten, Renditen auf einem für Anleger attraktiven Niveau zu erwirtschaften oder gar zu garantieren. Allerdings sollen nach den Vorschlägen von EIOPA auch die Bewertung von Equity-Anlagen im Sicherungsvermögen angepasst werden.

Hierdurch dürften langfristige Aktienanlagen für die Versicherer in größerem Umfang möglich werden, was die Renditen stabilisieren könnte. Der Trend der letzten Jahre, weg von der klassischen Lebensversicherung, hin zu alternativen Altersvorsorgekonzepten könnte insgesamt weiter fortschreiten.

VWheute: Der Solvency II-Schwellenwert soll verdoppelt werden. Wird es dazu einfacher für neue Marktteilnehmer; erwarten Sie neuen Wettbewerb?

Frank Püttgen: Diese Änderung könnte gerade Versicherungs-Start-ups den Markteinstieg erleichtern und dadurch neue Versicherungsprodukte sowie Innovationen und den Wettbewerb fördern, was die gesamte europäische Versicherungsbranche im internationalen Vergleich stärken kann. Aber auch kleinere, bereits bestehende Versicherer, die durch die Solvency-II-Anforderungen bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit – und manchmal vielleicht auch darüber hinaus – beschwert sind, erfahren hierdurch positive Erleichterung, die das praktische Anwendungsverständnis des Proportionalitätsprinzips bisher nicht hat bewirken können.

Die europäische Aufsichtsbehörde hat erkannt, dass es wichtig ist, positive Impulse für Agilität und Innovationskraft zu setzen und auch kleinere Versicherer im Sinne der Reduzierung von Agglomerations-Marktrisiken zu entlasten. Neben der Verdopplung der Schwellenwerte des Geschäftsumfangs – was die versicherungstechnischen Rückstellungen betrifft –, soll den Mitgliedsstaaten auch die Möglichkeit gewährt werden, den Schwellenwert für die Nettobeiträge von fünf Mio. Euro auf bis zu 25 Mio. Euro zu erhöhen. Dies würde den Mitgliedstaaten erhebliche Flexibilität eröffnen. Die offene Haltung von EIOPA in diesem Punkt sollte dabei auch für die einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden Vorbild sein.

Zuletzt hatte die Bafin aber häufiger ihre Skepsis gegenüber Versicherungs-Start-ups dokumentiert und auch aufsichtsrechtliche Anforderungen, welche für diese relevant sind, verschärft. Etwa stellt die BaFin nach ihrem Merkblatt – Hinweise zur Zulassung von Versicherungs-Aktiengesellschaften zum Betrieb der Lebensversicherung – vom 12.02.2021 nun höhere Anforderungen an den Organisationsfonds und der Abgabe von Patronatserklärungen der Aktionäre neu zu gründender Versicherungsunternehmen. Die deutsche Versicherungsaufsicht sollte jedoch Innovation und neuen Versicherungsunternehmen am Markt weiterhin positiv gegenüberstehen und Entwicklungen am Standort Deutschland im Rahmen ihrer wichtigen Supervision gerade auch unterstützen.

Bei überschießender aufsichtsrechtlicher Protektion werden Investoren mit Neugründungen schlicht auf andere EU/EWR-Länder ausweichen, wobei die Produkte über den Binnenmarkt sicher nach Deutschland zurückkehren und deutsche Versicherte – dann allerdings ohne BaFin-Herkunftslandaufsicht – finden. Diese Entwicklung ist bereits in anderen Aufsichtsbereichen zu erkennen und hat auch der Brexit gezeigt. Die Zeichen der Zeit sollten hier erkannt werden. 

VWheute: Bestimmte Equity-Anlagen im Sicherungsvermögen werden anders bewertet. Ihr Fazit?

Ulrich Keunecke: Diese Änderung der EIOPA-Empfehlung ist ausdrücklich zu begrüßen und wird von den Versicherungsunternehmen sicherlich gut aufgenommen werden. So sollen etwa die Anforderungen bezüglich langfristiger Aktienanlagen gelockert werden. In Zukunft können demnach Versicherer durch Investments in Aktien auch Verluste aus anderen Unternehmensbereichen decken. Viele Versicherer halten bisher einen Großteil ihrer langfristigen Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren. Soweit diese auslaufen und wiederum in entsprechende Anleihen angelegt werden, können diese gegebenenfalls dem Anlagegrundsatz der Sicherheit im Sinne einer Nominalwertsicherheit genügen. Aufgrund der Zinssituation lassen sich mit festverzinslichen Wertpapieren indes nur noch schwer ausreichende Renditen erwirtschaften. Eine Anpassung des Portfolios hin zu mehr langfristigen Aktienanlagen kann hier eine Absenkung der Solvenzquoten der Versicherer reduzieren helfen oder gar verhindern.

VWheute: Ist es generell sinnvoll, bestimmte Anlagen aus Nicht-Risiko-Erwägungen besserzustellen als andere, zum Beispiel grüne Anlagen?

Ulrich Keunecke: Die Förderung „grüner Anlagen“ bzw. nachhaltiger Anlagen bietet sicherlich zugleich Chance als auch Herausforderung für die Versicherungswirtschaft. Ökologische, soziale und Governance-Themen oder kurz ESG (Environmental Social Governance) gewinnen in den letzten Jahren in der öffentlichen Wahrnehmung enorm an Bedeutung. Auch mit Blick auf den Green Deal der Europäischen Kommission steht zu erwarten, dass sich die Nachfrage der Kunden nach alternativen Anlageprodukten verstärken wird. Dies eröffnet institutionellen Anlegern Chancen, innovative Produkte am Markt zu platzieren und neue Kundengruppen zu erschließen. Die EU sieht gerade in den Finanzmarktteilnehmern einen wichtigen Hebel für die Einführung höherer ökologischer und sozialer Maßstäbe. Schon in den letzten Jahren ist die Regulierung bezüglich nachhaltiger Anlageprodukte und zum Umgang mit Umweltrisiken im Finanzsektor von der EU sukzessive erweitert und konkretisiert worden.

Bereits ab dem 10. März 2021 müssen institutionelle Investoren, wie Versicherer ihren Anlegern offenlegen, inwieweit sie ökologische und soziale Kriterien und Standards der guten Unternehmensführung beachten und wie nachhaltig ihre Anlagen sind. Dies bedeutet zwar umfangreichere Dokumentations- und Berichtspflichten für die Unternehmen, was zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen wird. Für Versicherer, die „grüne Anlagen“ verstärkt in den Fokus nehmen, dürfte gleichzeitig überdies ein erhöhter Entwicklungsaufwand für neue noch nicht am Markt etablierte Produkt entstehen.

Diese zusätzlichen Kosten können sich jedoch für die Versicherer mittel- und langfristig auszahlen. ESG wird attraktiver und wird es bleiben müssen. Langfristig zu bedenken sind hinsichtlich dieser Prognose nämlich die finanziellen Auswirkungen, die sich durch physische Klima-bezogene Risiken erwartungsgemäß verwirklichen werden.

VWheute: EIOPA will den Minuszinsen Rechnung tragen. In der heutigen Zeit angemessen oder eine Überreaktion des Jetzt-Zustands, der in zehn Jahren auf die Branche zurückfällt?

Ulrich Keunecke: Die Ermittlung des Zinsrisikos nach Solvency-II bildet die seit vielen Jahren bestehende wirtschaftliche Realität des Niedrig- und Negativzinsumfelds ganz offensichtlich nicht mehr adäquat ab. Um dem entgegenzuwirken, befürwortet die EIOPA die Einführung eines sogenannten „relativen Shifts“. Vergleicht man dieses neue Modell mit der vorherigen Standardformel, erwarten Aktuare zum Teil ganz erhebliche Rückgänge der Solvenzquote. Um diesen Effekt abzuschwächen, ist in den Vorschlägen unter anderem vorgesehen, den Korrelationsfaktor zwischen Zinsrückgangsszenario und Spreadrisiko auf 25 Prozent zu senken. Experten erwarten dennoch, dass viele Versicherer trotzdem gezwungen sein werden, Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals zu treffen, um ihre Bedeckungsquote zu erhöhen.

Die meisten Versicherer ermitteln intern ihre Solvabilitätskapitalanforderung bereits seit einiger Zeit auf Basis von Zinskurven, welche die derzeit negativen Zinsen adäquat abbilden. In der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung („ORSA“) werden Negativzinsen somit bereits berücksichtigt. Dadurch dürften die Versicherer in der Lage sein, geeignete Vorkehrungen bezüglich der anstehenden Neubewertung der EIOPA umzusetzen. Ob die Berücksichtigung des negativen Zinssatzes angemessen ist oder zu stark ausfällt, dürfte sich wahrscheinlich erst ex post erschließen. Soweit das niedrige Zinsniveau mittel- bis langfristig bestehen bleibt, was derzeit erwartet wird, könnte die nun angestrebte eher auf Sicherheit bedachte Bewertungsmethode positiv beurteilt werden. Gerade positive Entwicklungen des Zinsniveaus sollten aber auch nicht ganz aus dem Auge verloren werden. 

VWheute: EIOPA möchte mit seinen Vorschlägen das volatility adjustment verändern. Wird das mit den Vorschlägen gelingen, was muss beachtet werde?

Ulrich Keunecke: Das Mittel der Volatilitätsanpassung der maßgeblichen risikofreien Zinsstrukturkurve zur Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen gilt als wichtiges Instrument, um das langfristige Geschäftsmodell der Versicherer abzubilden. Die EIOPA schlägt unter anderem vor, das volatility adjustment zukünftig als Summe einer permanenten und einer makroökonomischen Komponente zu berechnen. Durch die Berücksichtigung etwa unternehmensspezifischer Charakteristika soll die Ermittlung des Zins-Spreads präziser gelingen. Je nach Branche und Land haben die Ergebnisse des Impact Assessments der EIOPA von 2020 aber unterschiedliche Auswirkungen gezeigt. Auf deutsche Versicherer blieben die ermittelten Auswirkungen eher gering.

VWheute: Wird dem Thema Solvency-II-(Überarbeitung) zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, die Folgen sind auf Jahrzehnte tiefgreifend.

Ulrich Keunecke: Auch derzeit findet unserer Einschätzung nach eine stetige und rege Diskussion zum Thema Solvency-II-Überarbeitung statt. Allerdings erfährt das Thema in der Öffentlichkeit insgesamt wohl dennoch weniger Aufmerksamkeit als noch Ende 2019. Dies dürfte daran liegen, dass zurzeit andere Themen, wie Covid-19-Pandemie, Brexit und weitere regulatorische Themen wie ESG verstärkt im Fokus stehen, die vielleicht als akuter bzw. attraktiver wahrgenommen werden als das eher technische und etwas unhandliche Thema Solvency-II-Überarbeitung. Den betroffenen Markteilnehmern ist aber zu raten, das Thema mit Blick auf seine weitreichenden Auswirkungen mit wachem Auge zu verfolgen, um hier Schritt zu halten und Überraschungen zu vermeiden.

VWheute: War es das mit SII-Änderungen oder wird noch etwas kommen?

Frank Plüttgen: Schon als das Solvency-II-Regelwerk mit großer Verspätung Anfang 2016 in Kraft trat, stand bereits fest, dass in einigen Bereichen eine Evaluierung stattfinden wird. Die nun geplanten Änderungen sind zwar die umfangreichsten, aber nicht die Ersten am Solvency-II-Regime und werden auch sicherlich nicht die Letzten bleiben. Bereits 2018 wurde mit dem Review der Standardformel begonnen und ab Mitte 2019 entsprechende Änderungen an der Delegierte Verordnung zur Solvency-II-Richtlinie vorgenommen. Es ist davon auszugehen, dass die EIOPA grundsätzlich auch in Zukunft ihren Auftrag darin verstehen wird, die Solvency-II-Regularien an die nach ihrer Auffassung tatsächlich vorherrschenden Bedingungen anzupassen. Auch die BaFin forderte schon 2018 eine regelmäßige Überprüfung des Solvency-II-Rahmenwerks. Es bleibt im regulatorischen Bereich also nach wie vor viel Bewegung zu erwarten.

Die Fragen stellte VWheute-Redakteur Maximilian Volz.

5 Kommentare

  • Solange es Bargeld gibt, beseht keine Veranlassung deutlich negative Zinsen unterhalb von etwa -0,25% abzubilden – weder im Zinsrisiko noch in der ursprünglichen Kurve!
    Ebenso müssen Aktien und Immobilien auch als Aufschlag auf die Abzinsung der Verbindlichkeiten wirken, etwa durch Aufschläge im VA

  • Bereits seit 1999 gibt es uns als eines jener ersten Vergleichsportale für Privatpersonen auf dem deutschen Markt.
    Beide Vergleichsportale hatten gegenseitig in den Gastarif-Tests 2017,
    2015 ferner 2014 bewährt.

  • Das Hauptkonzept besteht darin, dass der Handelsroboter Entscheidungen basierend herauf
    vorprogrammiertem Code trifft.

  • Vergleichsportale helfen an dieser Stelle. Alle Kombination der zwei Vergleichsportale Verivox und Check24
    brachte eine Abweichung von 7, 7 Prozent zum günstigsten Tarif.

  • Manchmal finden Selbige über Vergleichsportale jedoch auch bessere Preise und Vertragsbedingungen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

13 + dreizehn =