Sicherungsfonds-Pläne in der Kritik: „Bundesfinanzministerium bereitet sich auf die Pleite von mehreren Lebensversicherern vor“

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Wie VWheute berichtete, hat das Bundeskabinett am 29. Juli 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz – RiG) beschlossen. In Artikel 6 des Gesetzes finden sich Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) mit Verbesserungen der Vorschriften zur gesetzlichen Einrichtung von Sicherungsfonds – Protektor für den Lebensversicherungsbereich, Medicator für die Krankenversicherung. Schon im Entwurf zum LVRG II vom April letzten Jahres hatte das BMF diese Änderungen adressiert. Nun wird ein neuerlicher Umsetzungsversuch unternommen. Verbraucherschützer poltern.

Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) moniert , dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) diesen Gesetzentwurf zur Abwicklung von insolventen Lebensversicherungsunternehmen ohne Beteiligung von Verbraucherverbänden vorgelegt habe. Obwohl der Entwurf seit April vorliegt und die Versicherungslobby bereits Stellung genommen hat, verzichtete das Bundesfinanzministerium darauf, auch die Expertise der Verbraucherseite einzuholen. „Augenscheinlich will die Regierung möglichst unbemerkt von Verbrauchern und Versicherten dieses Gesetz durchpeitschen“, kommentiert Vorstandssprecher Kleinlein. Die Verbraucherschützer des BdV wurden nur durch Zufall auf den Gesetzentwurf aufmerksam.

Für den Verbraucherverband sind sowohl der Gesetzgebungsprozess als auch wichtige Regelungen von Intransparenz gekennzeichnet. „Der Sicherungsfonds für die Bestände von Pleiteversicherungen soll eine Blackbox werden“, bemängelt Kleinlein. Das Gesetz regelt auch die Verfahrensweise bei Schieflage mehrerer Lebensversicherer. „Das Bundesfinanzministerium bereitet sich augenscheinlich auf die Pleite von mehreren Lebensversicherern vor“, erklärt Kleinlein. Besonders heikel ist nach seiner Ansicht die Finanzierung des Sicherungsfonds: „Ich befürchte, dass sich die Versicherer zügig aus der freiwilligen Selbstverpflichtung verabschieden und dann Steuerzahler die Milliardenlücke schließen sollen.“

22 Versicherer in Deutschland angezählt

In den für Versicherungen entscheidenden Passagen des Gesetzes werden hauptsächlich Regelungen zu den Sicherungsfonds für die Kranken- und Lebensversicherung eingeführt. Dieser soll bei Lebensversicherungen dann einspringen, wenn ein Lebensversicherungsunternehmen nicht mehr die notwendigen Eigenmittel vorweisen kann. „Wir sehen bereits 22 Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland als angezählt“, erklärt Kleinlein die Brisanz der Situation. „Es verwundert nicht, dass sich das Bundesfinanzministerium auf die Pleite von mehreren Versicherern vorbereitet.“ Der Sicherungsfonds soll dann die Verträge des Pleiteversicherers fortführen.

Dabei sollen die betroffenen Versicherten keinen Einblick bekommen, wie erfolgreich der für sie einschlägige Bestand geführt wird. Auch sieht das Gesetz vor, dass den Versicherten die Leistungen flächendeckend gekürzt werden können. Die Versicherungsunternehmen selbst sollen aber nur über eine freiwillige Selbstverpflichtung in die Finanzierung des Sicherungsfonds einbezogen werden. „Versicherte werden bluten, die Unternehmen sollen aber nur nach Gutdünken freiwillig zahlen oder nicht“, fasst Kleinlein die Situation zusammen.

Schon jetzt haben die Versicherten auf etwa 75 Mrd. Euro an Überschussleistungen verzichtet, um damit die Zinszusatzreserve zu finanzieren. Hinzu kommen etwa 25 Mrd. weiterer Überschüsse, die den Kunden vorenthalten werden und in der sogenannten freien RfB schlummern. „100 Milliarden sind genug, jetzt sollten endlich die Aktionäre und die Branche zur Kasse gebeten werden“, fordert Kleinlein. Im Falle einer Unterfinanzierung des Sicherungsfonds befürchtet Kleinlein, dass wieder nur der Ruf nach staatlicher Unterstützung kommt: „Wenn es eng wird, dann wollen die Lebensversicherer stets an die Taschen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und weigern sich, selbst finanzielle Verantwortung zu übernehmen.“

Hintergrund der Krise sind hohe „Garantiezinsen“, mit denen die Versicherungsunternehmen in der Vergangenheit kalkulierten, jetzt aber nicht mehr erwirtschaften können. „Schuld sind die Versicherungsunternehmen, die sich massiv verkalkuliert haben, jetzt aber nicht das Rückgrat haben, dafür geradezustehen“, so Kleinlein. „Anders als ehrbare Kaufleute übernehmen die Versicherer nicht die Verantwortung für die Fehlkalkulation, sondern bedienen sich regelmäßig bei Geldern, die eigentlich den Versicherten gehören.“

Verpflichtende Zahlungen in Sicherungsfonds für Mitglieder

Das Aufsichtsrecht sieht schon bisher eine verpflichtende Zahlung der Versicherer / Pensionskassen, die Mitglied im Sicherungsfonds Protektor sind, in den Sicherungsfonds vor (ein Promille der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen der Mitglieder). Es stehen aufgrund dieser schon geleisteten Zahlungen der Versicherer / Pensionskassen rund einer Mrd. Euro schon jetzt zur Verfügung.

Reichen in einem Sicherungsfall diese Mittel nicht aus können nochmals Sonderbeiträge in gleicher Höhe verpflichtend erhoben werden. Erst wenn diese Mittel die Versicherer / Pensionskassen zur Verfügung gestellt haben, immer noch nicht ausreichend sind, kann die BaFin die garantierten Leistungen der Versicherungen, die vom Sicherungsfonds verwaltet werden, um maximal fünf Prozent kürzen.

Erst anschließend greift als weitere Sicherungslinie die freiwillige Selbstverpflichtung der Versicherer / Pensionskassen, wenn noch weitere Mittel benötigt werden. Der Umfang dieser zusätzlichen Maßnahme beträgt ein Prozent der versicherungstechnischen Netto-Rückstellung der Versicherer / Pensionskassen.

Autor: VW-Redaktion

2 Kommentare

  • Oh was für eine Verdrehung von Tatsachen! Die 75 Milliarden in der Zinszusatzreserve sind keineswegs vorenthaltene Überschussbeteiligung, sondern künftige Garantiezinsen! Und verkalkuliert ist da gar nichts, sondern die Mittel dienen dazu, dass Versicherungsnehmer noch Jahrzehnte deutlich über heutigen Marktzinsen liegende Erträge erhalten können – oder will der vermeintliche Anwalt der Kunden etwa dass diese auf Erträge verzichten??

  • Gisela Bergmeister

    Der Abschluss mehrerer Lebensversicherungeb waren der größte Fehler meines Lebens. Ich habe mehrere Jahrzehnte verdammt viel Geld einbezahlt, in dem Vertrauen im Alter keine finanziellen Probleme zu bekommen. Ich habe für mich selbst mit eigenen Mitteln Verantwortung übernommen, damit ich einmal nicht auf den Staat angewiesen bin. 20 Jahre ging es immer weiter bergauf und ich konnte mich auf ein schönes Sümmchen freuen. Und seit ca. 10 Jahren konnte ich zusehen,wie mein Guthaben schrumpfte und weniger wurde. Jetzt, kurz vor Zuteilung der Versicherungssumme kann ich froh sein,wenn ich gerade noch das Geld bekomme, das ich selbst eingezahlt habe. Hauptsache ist, dass die Vorstandsmitglieder jahrzehntelang gut von meinem Geld gelebt haben. Das ist der größte Betrug aller Zeiten. Und unsere unfähige Regierung schaut zu, macht nichts dagegen, sondern segnet das auch noch ab. Sch….. Regierung kann ich nur sagen!!! Das kommt davon, wenn man denen vertraut und ihrem Rat folgt. Jetzt sind diejenigen, die selbstverantwortlich Vorsorge fürs Alter getroffen haben die größten Verlierer und die Beschissenen.

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