Managerdeckel eingeführt: Versicherungs-CEOs geht es ans Geld

Den Managern wird das Gehalt gekürzt. Bild von Pezibear auf Pixabay

Heute geht es um den Deckel. Aber um den für Vorstände. Klammheimlich hat sich die Koalition auf eine Begrenzung von Vorstandsgehältern geeinigt. Die Branche gibt sich, bis auf ein Unternehmen, äußerst schmallippig. Die Politik ist wesentlich auskunftsfreudiger, der Enthusiasmus für das Gesetz ist in den politischen Lagern unterschiedlich stark ausgeprägt.

Eigentlich hätte Deutschland schon im Juni eine EU-Richtlinie 2017/828 (Aktionärsrechterichtlinie II) umsetzen müssen, die Managergehälter begrenzt. Die Angelegenheit zog sich hin, doch jetzt hat sich die Koalition geeinigt. Die Begeisterung für das Projekt scheint bei den Partnern allerdings nicht gleichmäßig ausgeprägt zu sein.

Die SPD ist Feuer und Flamme und ihre Begründung für eine Begrenzung ist schlüssig. „Wir sehen insgesamt ein krasses Missverhältnis zwischen einem durchschnittlichen Arbeitnehmergehalt und dem eines Vorstandsmitglieds“, erklärt Irene Etzkorn, Referentin der SPD-Fraktion.

„Im Gegensatz zu anderen Beziehern von Spitzengehältern bei Personengesellschaften tragen die Vorstände von Aktien- und vergleichbaren Kapitalgesellschaften weder ein unternehmerisches Risiko – für sie werden sog. D&O-Versicherungen abgeschlossen – noch bringen sie persönliches Vermögen in die Gesellschaft ein, noch haften sie persönlich“, führt Etzkorn aus. Das sind faire Punkte.

Der SPD war es wichtig, dass der Aufsichtsrat nunmehr auch dazu gesetzlich verpflichtet ist, die Vorstandsvergütung zu begrenzen. Bisher konnte er dies nur auf freiwilliger Basis nach dem Deutschen Corporate Governance Codex tun.

Weiterhin erklärt Frau Etzkorn, dass es nicht nur die SPD-Fraktion als notwendig ansieht, „dass die Vorstandsvergütungen begrenzt werden“. Die Vergütung würde oft nicht fair im Verhältnis zur Leistung und zur Verantwortung des Vorstands stehen“. Auch dieser Punkt klingt fair, verdienen Versicherungschefs doch fast das 60-Fache ihrer Mitarbeiter.

Die Begrenzung der Vorstandsvergütungen sei nicht nur der SPD-Bundestagsfraktion ein Anliegen, sondern auch den anderen im Bundestag vertretenen Fraktionen.

Die CDU klingt weniger euphorisch

Ob die Umsetzung der EU-Richtlinie auch der CDU/CSU ein Anliegen war, muss an dieser Stelle offen bleiben. Die Antworten auf die Fragen zur Begrenzung klingen weit weniger euphorisch als beim Koalitionspartner.

Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Es war eine Bedingung der Union, dass die Hauptversammlung verbindliche Obergrenzen für die Vorstandsvergütung setzen kann.“ Das entspreche dem zentralen Anliegen der Richtlinie, mit der die Aktionärsrechte gestärkt werden sollen. Die Vergütung der Vorstände komme so auf die Tagesordnung der Hauptversammlung und muss sich „der Diskussion der Aktionäre“ stellen. „Zugleich sind unsere Maßnahmen derart abgestimmt, dass sie für die Unternehmen auch praktisch gut umsetzbar sind“, führt Winkelmeier-Becker aus.

Der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Gesellschaftsrecht, Prof. Heribert Hirte, erklärt ergänzend: „Mit unserem Gesetzesentwurf gelingt uns zweierlei: Zum einen implementieren wir behutsam, aber entschlossen ein neues System. Die Rolle der Aktionäre und der Hauptversammlung wird gestärkt, denn in Zukunft können Aktionäre verbindlich auf die Vergütung der Vorstände einwirken.“ Zum anderen würden Unternehmen die Möglichkeit erhalten, ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung „durch transparente und nachvollziehbare Vergütungssysteme“ nach innen wie nach außen gerecht zu werden. Die gesellschaftspolitische Verantwortung ist ein Aspekt, den die Versicherer bei ihrer Arbeit gerne betonen, beispielsweise bei Umweltfragen.

Die Aufsichtsräte sind laut Hirte fortan verpflichtet, eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder im Rahmen des Vergütungssystems zu bestimmen – entweder als festgelegten Wert oder im Verhältnis zur durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung.

Auf dieser transparenten Grundlage werde die Möglichkeit geschaffen, dass die Eigentümer von Aktiengesellschaften, verbindlich und mit einfacher Mehrheit über eine Herabsetzung der vom Aufsichtsrat festgelegten Maximalvergütung entscheiden können.

Hirte erklärt die Vorteile:“ Aufsichtsräte müssen Vergütungssysteme damit ausführlich und in angemessener Weise rechtfertigen, die Aktionäre selbst stärken wir in ihren Rechten. Denn diese haben nunmehr ein Mittel der Mitbestimmung, auf die jeweilige Performance des Vorstandes zu reagieren – das stärkt die Aktienkultur in unserem Land ungemein.“

Das sagen die Versicherer – oder auch nicht

Nichts! – das ist die Antwort der großen Versicherer auf die Umwälzung. Die Munich- und Hannover Re wollen zu der Thematik nichts beisteuern, „kein Kommentar“ heißt es aus den Zentralen. Auch die Talanx möchte sich nicht äußern und erst dann etwas sagen, wenn die Regelung geprüft wurde. Dem GDV hat es komplett die Sprache verschlagen, aus Berlin kam keine Antwort.

Immerhin, ein Unternehmen bezieht Stellung und hat sogar bereits vorgearbeitet. „Der Aufsichtsrat der Allianz SE hat im Vorgriff auf die neue Gesetzgebung bereits ab 2019 strukturelle Veränderungen im Vergütungssystem des Vorstands der Allianz SE vorgenommen.“ Das neue System trat am 1. Januar 2019 in Kraft und wurde von der Hauptversammlung der Allianz SE am 8. Mai 2019 mit großer Mehrheit gebilligt, erklärte eine Sprecherin – VWheute hatte berichtet.

Das Vergütungssystem wurde vereinfacht und die aktienbasierte Vergütungskomponente „deutlich erhöht“.  Zudem gibt es eine allgemeine Obergrenze für die Vergütung der Vorstandsmitglieder; für den Vorstandsvorsitzenden beträgt die maximal mögliche Vergütung 10 Millionen Euro, für ordentliche Vorstandsmitglieder 6 Millionen Euro.

Die Grenze ist interessant, denn laut Berichten verdient CEO Oliver Bäte um die zehn Millionen Euro, er wird sich also nicht allzu sehr einschränken müssen.

Alle variablen Komponenten beruhen auf Leistungserbringung und können auf null fallen. Für den jährlichen Bonus und die aktienbasierte Vergütung wird ein Rückforderungsanspruch neu eingeführt, erklärt die Allianz-Sprecherin. Offenbar sind die Manager der Münchener mit der Lösung zufrieden, das neue Vergütungssystem „genieße eine breite Akzeptanz“.  

Das letzte Wort gehört dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, unter Führung von Ministerin Christine Lambrecht von der SPD. „Es ist nicht der Gesetzgeber, der die Obergrenze festsetzt, sondern es sind die Unternehmensorgane selbst, sie werden die für ihr Unternehmen angemessene Lösung finden.“

Eigentlich kann sich also kein Manager beschweren, eine mögliche Einschränkung beim Gehalt käme von den Besitzern des eigenen Hauses.

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