Zurich-Finanzchef spricht Machtwort im Thomas-Cook-Fall

Flugzeug von Thomas Cook. Quelle: Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

Kein Einlenken nach der Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook: Die Zurich Versicherung bleibt bei der Entschädigung der betroffenen Kunden weiter hart. So werde der Konzern nur 110 Mio. Euro erstatten, erklärte Finanzvorstand George Quinn bei der Vorstellung der aktuellen Quartalsergebnisse. Auf die Bilanzzahlen hat die Insolvenz jedoch kaum.

Dabei berief sich der Zurich-Manager auf die gesetzliche Regelung, wonach die Erstattung in diesem Fall bei dem genannten Betrag gedeckelt sei. „Wir haben einen Vertrag, und die Formulierung dieses Vertrags ist sehr deutlich. Jemand hat eine Versicherung gekauft, diese Versicherung hat ein Limit“, machte Quinn vor Journalisten klar.

Politik und Verbraucherschützer sind anderer Meinung

Allerdings sorgte die genannte Entschädigungssumme bereits im Vorfeld für Differenzen zwischen den Beteiligten. So erklärte das Bundesjustizministerium jüngst gegenüber der Welt, dass sich die rechtlich vorgesehene Begrenzungsmöglichkeit der Haftung auf 110 Mio. Euro „nur auf Kostenerstattungsansprüche, nicht auf die unmittelbar vom Versicherer zu tragenden Kosten der Rückbeförderung“ beziehen würde.

Unerwartete Unterstützung erhält das Ministerium auch vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Demnach müsste die Zurich selbst für die Vorauszahlungen der Reisenden sowie die geschätzten Kosten einer Rückbeförderung auch im Fall der Insolvenz aufkommen. Dies sei dem Versicherer auch bekannt, konstatiert VZBV-Experte Felix Methmann.

Die Zurich Deutschland beharrte indes darauf, lediglich die Kosten bis zur Grenze von 110 Mio. Euro übernehmen zu wollen. Die Aussagen des Bundesjustizministeriums betrachtet der Versicherer laut Zeitungsbericht indes als „absurde Interpretation des Gesetzes“. Zudem hält der Konzern die Diskussion als „irreführend“.

Laut Bild am Sonntag hatte die deutsche Thomas Cook zum Zeitpunkt der Insolvenz Ende September 660.000 Buchungen im Gesamtwert von 500 Mio. Euro gehabt. Demnach fehlen rund 400 Mio. Euro um alle Kosten aus der Pleite des Reiseveranstalters zu decken. Allein die Kosten für die Rückholung werden auf rund 80 Mio. Euro geschätzt.

Die betroffenen Kunden sollen jedenfalls ab Dezember entschädigt werden, betonte die Zurich vor wenigen Tage. Sicher dürfte bislang nur sein, dass die Kunden allenfalls einen Teil ihrer Ansprüche erstattet bekommen. Nach Angaben der Zurich wurde bereits ein Schadensvolumen von 250 Mio. Euro gemeldet.

Geringe Auswirkungen auf die Geschäftsbilanz

Auf das Tagesgeschäft haben die Turbulenzen um die Pleite von Thomas Cook jedoch kaum Auswirkungen. Nach Aussage von Finanzchef Quinn sei der Verlust zwar größer als normalerweise, für das Gesamtgeschäft aber „nicht signifikant“. So stiegen die gebuchten Bruttoprämien in den ersten neun Monaten des Jahres um zwei Prozent auf 26,4 Mrd. US-Dollar an. Ohne Währungseffekte und Übernahmen wäre das Volumen gar um sieben Prozent angestiegen, wie die Zurich am Donnerstag mitteilte.

Ein wesentlicher Treiber des Wachstums in allen Regionen sei demnach die steigenden Preise gewesen. Die Schadenbelastung durch die Naturkatastrophen dürften die Bilanz hingegen nicht beeinflussen. „Wir gehen von Kosten auf einem für uns normalen Niveau aus“, sagte Quinn dazu. Zudem könne man die Thomas Cook-Belastung zu einem Teil an Rückversicherungen weitergeben.

Demgegenüber verzeichnete die Zurich im Neugeschäft der Lebensversicherung ein deutliches Minus von elf Prozent auf 3,17 Mrd. Dollar. Eine Gewinnprognose gab die Zurich nicht ab.

Autor: VW-Redaktion

7 Kommentare

  • Das ist ja schön dass die Verbraucherschützer anderer Meinung sind. Fakt ist, es besteht ein schriftlicher Vertrag der auf eine Zahlung bis 110 Mio. Euro lautet. Warum sollte die Zurich hier zu mehr verpflichtet sein? Oder kann ich auch zu meinem Arbeitgeber gehen und sagen „der Monat ist noch nicht zu Ende und mein Gehalt ist aufgebraucht, überweis mir mehr Geld“?
    Der Fehler ist eindeutig entweder bei jenem zu suchen, der diese zu niedrige Grenze gesetzlich festgelegt hat, jenen der es einfädelte dass alle Thomas Cook-Ableger wie Öger Tours usw. unter einen einzigen Sicherungsschein gebracht wurden, oder jenen dem dieser Fehler jahrelang nicht aufgefallen ist. Die Versicherung ist hier die letzte, die irgendeiner Rechenschaft schuldig ist.

  • Hubert Gierhartz

    Es sind nachweislich zwei Versicherungsscheinnummern nachvollziehbar in einem Sicherungsschein angelegt worden. Solch ein Vertragswerk kann nur der Versicherer installieren.
    Ich halte jetzt wieder einen Sicherungsschein von einem anderen Reiseveranstalter in Händen natürlich gedeckelt auf 110 Mio EUR. Nan braucht kein Mathematiker zu sein, um festzustellen,
    dass diese 110 Mio EURO bei Insolvenz dieses Veranstalters nicht ausreichend ist. Drei mal darf man raten wer der Versicherer ist. Und sieht Vater Staat Handlungsbedarf?

  • Diese Aussage der ZURICH ist ein echter Hohn für alle Betroffenen, denn die 110 Mio. scheinen für die Versicherung nichts als Peanuts zu sein, während die Geschädigten jetzt zusehen können, wie sie den darüber hinausgehenden Schaden ersetzt bekommen.

    Hier haben sich 2 Parteien gefunden und versagt – zum einen der Staat, der die wirksame Absicherung laut EU-Pauschalreiserichtlinie nicht wirksam umgesetzt hat und sich stattdessen von der Reiselobby auf der Nase hat herumtanzen lassen. Und zum anderen die ZURICH, die wahrscheinlich als Einzige weiß, wie viele Reiseveranstalter sie bei gleich bleibend gedeckelter Entschädigungssumme überhaupt versichert hat. Gewinner ist zurzeit die ZURICH, für die das Geschäft umso rentabler wurde, desto mehr Prämien sie von einer Vielzahl an Reiseveranstaltern bei gleich bleibend hohem Risiko über Jahre eingenommen hat. Mitleid braucht mit dieser Versicherung wirklich keiner zu haben …

  • Petition für Insolvenz-Geschädigte:
    Allen Geschädigten der Insolvenz möchte ich das Unterschreiben der Petition über OPENPETITION – Kostenübernahme und Haftung der Bundesregierung für Thomas Cook GmbH und Tochterges-Geschädigte – empfehlen. Laut Petitionsrecht dürfen übrigens auch Kinder und Jugendliche unterschreiben!

  • Egal wer wann welchen Fehler gemacht hat. Zurich war es nicht! Versichert wurden 110 Millionen, dafür wurden auch Beiträge gezahlt. Also können auch nur 110 Millionen zur Auszahlung kommen.

    Ich kann auch nicht mein Haus mit 200000 versichern wenn es 500000 wert ist und hoffen, das mir meine Gebäudeversicherung alles zahlt.

    Wenn das Gesetz nur 110 Mio. verlangt, wer hat dann wohl nachzubessern?

  • Ich denke gerade über fogendes nach…
    Neckermann, Bucher Reisen, Air Marin und Öger Toura( event. noch mehr?)
    treten jeweils alle als „Reiseveranstalter“ auf.
    Sind sie damit nicht automatisch als “ Einzelfirma“ zu sehen?
    Die dann auch einen eigenen Sicherungsschein ausstellen müsste?
    Also mindestens 4 X die Deckungssumme zur Verfügung stehen müße?

  • @Oldlady…..so sehr ich das auch. Im letzten Jahr buchte ich eine Reise bei Neckermann. Auf dem Sicherungsschein wurde als Reiseveranstalter Thomas Cook…GmbH ausgewiesen. In diesem Jahr buchte ich bei Bucher. Als Reiseveranstalter auf dem Sicherungsschein steht eindeutig Bucher Reisen & Öger Tours GmbH. Bekomme ich meine Anzahlung nicht zu 100 % zurück, verklage ich die Zurich Versicherung.

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