Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wird konkreter

Symbolbild Hochwasser. Bildquelle: Hans auf Pixabay

Die Bundesregierung arbeitet an der Reform der Gebäudeversicherung. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger zuerst berichtete, planen Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil in einem Eckpunktepapier, den Schutz vor Elementarschäden künftig zum Standard für Hausbesitzer zu machen. Neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen sollen Schäden durch Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen künftig automatisch abdecken, bestehende Verträge sollen schrittweise angepasst werden. Die Umweltorganisation kritisiert das Eckpunktepapier, weil es kein ganzheitliches Gesamtkonzept im Umgang mit steigenden Klimaschäden aufzeige.

Für 2027 zeichnet sich ein Gesetzentwurf zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden ab. Das Konzept sieht vor, dass neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen Schäden durch Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen künftig automatisch abdecken. Die Selbstbeteiligung der Eigentümer wird dabei im Schadensfall auf maximal 20.000 Euro begrenzt.

Auch bestehende Verträge sollen schrittweise angepasst werden: Reagieren Eigentümer nicht auf ein entsprechendes Ergänzungsangebot ihrer Versicherung, erweitert sich der Schutz nach Ablauf eines Jahres automatisch. Um die finanzielle Belastung für Immobilienbesitzer gering zu halten, prüft die Regierung zusätzlich ein Modell für eine günstigere Mindestversicherung, bei der die Selbstbeteiligung allerdings bis zu 100.000 Euro betragen würde.

Die jährlichen Prämien für eine Elementarschadenpolice bei einem Standard-Einfamilienhaus sollen sich je nach Risikolage derzeit auf zwischen 100 und 1.500 Euro belaufen. Um zu verhindern, dass Vermieter diese Mehrkosten auf ihre Mieter umlegen, regt das Eckpunktepapier ein gesetzliches Überwälzungsverbot an.

Laut der Ratingagentur Moody’s hängt die Wirkung einer Pflichtversicherung vor allem von der konkreten Ausgestaltung sowie von begleitenden staatlichen Präventionsmaßnahmen ab. „Entscheidend wären insbesondere der Opt-out-Mechanismus, die Möglichkeit risikobasierter Preisgestaltung, Höhe und Differenzierung der Selbstbehalte, der Umgang mit besonders exponierten Risiken sowie Struktur, Umfang und Eintrittsschwelle einer staatlichen Rückdeckung“, erklärt Christian Badorff gegenüber dieser Redaktion.

Der GDV stellt Ende 2025 mit „Elementar Re“ seinen eigenen Ansatz vor. Hier greift der Staat nur bei seltenen Extremen ein – und zwar erst ab einem Gesamtschadenvolumen von über 30 Milliarden Euro, wenn private Reserven aufgebraucht sind.

Die Umweltorganisation Urgewald kritisiert das Fehlen einer im Koalitionsvertrag vorgesehenen staatlichen Rückversicherung. Diese würde prämiensenkend wirken. Es sei eine Pflichtversicherung geplant, jedoch soll ein „Opt-out“ auf eine Mindestversicherung geprüft werden. Dabei würde nur eine echte Pflicht für eine umfassende Absicherung dem Problem gerecht (ohne „Opt-out“).

Darüber hinaus gebe es keine Prämienregulierung, keinen prämiensenkenden Mechanismus und keine einheitliche Preisgestaltung. Die Prämien sollen risikogerecht von den Versicherern berechnet werden.

„Eine Pflichtversicherung ohne Opt-out zu risikobasierten Prämien ist kaum umsetzbar, da schon heute Prämien in Hochrisikogebieten im vierstelligen Bereich liegen. Ein Opt-out zu einer Mindestversicherung würde zwar die Prämien in diesen Gebieten senken, jedoch würde ein Großteil des Risikos hier weiter bei Verbrauchern und indirekt über das Samariter-Dilemma beim Staat liegen.“

Autor: VW-Redaktion