Rechtsmeinung: „Eine D&O-Police mit einem davon getrennten Rechtsschutzpaket ist die einzig wahre Lösung“

Prominente D&O-Fälle: Der frühere VW-Chef Martin Winterkorn, Ex-Audi-Chef Rupert Stadler , und der langjährige Wirecard-Chef Markus Braun (Bildquelle: IAA; Hubert Burda Media / flickr / https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/)

Können sich Rechtsschutzmodule in Haftpflichtpolicen aufgrund der Spartentrennungsprinzipien nach den §§ 164, 8 Abs. 2 VAG überhaupt vertragen und ist dies für Versicherung für fremde Rechnung zugunsten der versicherten Organe gerade bei Innenhaftungsfällen überhaupt interessengerecht? Eine Kolumne von Rechtsanwalt Andreas Heinsen.

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