Rechtsmeinung: „Eine D&O-Police mit einem davon getrennten Rechtsschutzpaket ist die einzig wahre Lösung“
Können sich Rechtsschutzmodule in Haftpflichtpolicen aufgrund der Spartentrennungsprinzipien nach den §§ 164, 8 Abs. 2 VAG überhaupt vertragen und ist dies für Versicherung für fremde Rechnung zugunsten der versicherten Organe gerade bei Innenhaftungsfällen überhaupt interessengerecht? Eine Kolumne von Rechtsanwalt Andreas Heinsen.