Füllkrug schießt Fan in Klinik, aber muss er auch Schmerzensgeld zahlen?

Bildquelle: Deutsche Telekom

Bei Bundesligaspielen sieht man oft Netze hinter den Toren, die scharf geschossene Bälle abfangen. Beim Eröffnungsspiel gegen Schottland fehlten sie und damit war es nicht zu verhindern, dass beim Aufwärmen Niclas Füllkrug einen Fan traf, der ins Krankenhaus musste. Zu solchen gefährlichen Fehlschüssen gibt es bereits Gerichtsurteile.

Beim Sieg gegen Schottland hatte Niclas Füllkrug einen Treffer erzielt, beim Aufwärmen gingen aber einige Bälle am Tor vorbei. Einer davor traf einen Mann aus Bremerhaven. Er saß seitlich hinter dem deutschen Tor in der ersten Reihe, als ihn ein Ball an der linken Hand traf. „Die Hymne habe ich dann auf der Trage mitgesungen. Ich wusste gar nicht, ob ich lachen oder weinen sollte: Meinen Traum vom Eröffnungsspiel musste ich leider aufgeben. Aber wann bekommt man schon mal von Fülle die Hand gebrochen“, berichtete der 43-Jährige der Bild-Zeitung. Er musste ins Krankenhaus, um kurz vor 1 Uhr verließ er es wieder. Eine OP sei nicht nötig gewesen.

Doch es hätte etwas Schlimmeres passieren könne. Wer würde hierbei die Behandlungskosten tragen? Dieser Frage widmete sich das Legal Tribune Online. Dort heißt es in der Analyse: „Da Spieler selbst kein Vertragsverhältnis mit den Fans haben, kommt nur eine Haftung aus Deliktsrecht in Betracht. Dazu müsste ein Fußballer schuldhaft gehandelt haben, also vorsätzlich oder fahrlässig (§ 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Dies würde im Ausgangspunkt voraussetzen, dass ein Fußballspieler gegenüber den Fans im Stadion Sorgfaltspflichten hat. Kann das sein?“

Im Spiel selbst sei das ausgeschlossen, da sonst die Abwehrspieler nicht den Ball ins Aus klären könnten. Der Unfall ereignete sich jedoch während der Aufwärmphase und da dürften andere Sorgfaltspflichten gelten. Es wird auf ein Beispiel verwiesen. Eine Frau wurde ins Gesicht getroffen während des Aufwärmtrainings einer Altherrenmannschaft. Sie verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Spieler.

Das Landgericht Oldenburg lehnte mit der Begründung ab, dass nun mal Bälle im Fußball daneben gehen würden. Weil sie in der Nähe des Tores stand, sei sie selbst schuld. Si3 rief die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Oldenburg, an und verbuchte tatsächlich einen Erfolg (Urteil vom 29.10.2020 – 1 U 66/20). Die Begründung: Der Spieler habe fahrlässig gehandelt, da die Mannschaft noch beim Aufwärmtraining gewesen war, während das eigentliche Training noch gar nicht begann. Daher hätte auf anwesende Personen Rücksicht genommen werden müssen. Gleichzeitig gab das Gericht der Frau eine Teilschuld, da sie hätte sehen müssen, dass die Altherrenmannschaft bereits mit dem Ball trainiert und sich weg vorm Tor hätte bewegen müssen. Daher bekam sie nur 70 Prozent der geltend gemachten Schmerzensgeld- und Schadensersatzsumme.

Der Fall kann auf den Unfall bei der EM nicht vollständig angewendet werden, da Füllkrieg sich beim Schusstraining befand. Hier ist es offensichtlich, dass der Ball auch mal daneben geht. Auch befand sich das Opfer nicht in der Nähe des Opfers, sondern auf seinen zugewiesenen Platz. Damit trifft Füllkrug kein Schuld und er muss auch keinen Schadensersatz zahlen, urteilt das Legal Tribune Online.

Interessant ist auch, dass man bei der UEFA nachfragt, warum die Fangnetze abgehängt wurden. Nach Auffassung des Verbandes schützen die Netze aber die Spielenden vor den Fans und nicht umgekehrt. Die UEFA glaubt, dass das Risiko von Wurfgegenständen getroffen zu werden bei diesem Turnier gering sei, deshalb verzichtete man auf die Fangnetze.

Autor: VW-Redaktion

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