AfW: Vorgaben zur Nachhaltigkeitsabfrage nach MiFID „weltfremd“
Die regulatorischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung stoßen in der Branche auf starke Kritik. Im Rahmen eines „Call for Evidence“ macht der Vermittlerverband AfW seinem Ärger über die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsabfrage nach MiFID Luft.
Seit dem 2. August des letzten Jahres ist die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden ein fester Bestandteil der IDD. Die ESMA hatte einen Call for Evidence zur praktischen Anwendung und Umsetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage von Kunden im Beratungsgespräch zu Finanzanlagen gemäß der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) II gestartet. Ein Ziel sei es unter anderem gewesen, Antworten darauf zu erhalten, wie die neuen MiFID-Regeln zur Nachhaltigkeit angewandt werden.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen hat in seiner Stellungnahme die Vorgaben deutlich kritisiert. Die Kernaussage sei demnach, dass die regulatorischen Vorgaben für die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Kunden derart überkomplex sind, dass es weder in der Breite der Vermittlerschaft noch bei den Kunden eine Bereitschaft dazu gibt, sich diesem Abfrageprozess auszusetzen.
Die Komplexheit mache sich lait Verband insbesondere an der Dreiteilung der Präferenzmöglichkeiten – nach „Taxonomie“ und „SFDR“ und „PAIs“, mit und ohne Staatsanleihen – und jeweils in unterschiedlichen Prozentangaben möglich, fest. „Man sollte sich in Brüssel ehrlich machen. Wir erleben hier – leider! – klar ein Scheitern der regulatorischen Intention. Das sollte sich eingestanden werden und dann zu einem neuen Denken und besseren Lösungen, vielleicht hin zu einem Ampelsystem oder ähnlichem, führen“, kommentiert AfW-Chef Norman Wirth.
Autor: VW-Redaktion