Vermittler haut Versicherung übers Ohr und muss für drei Jahre hinter Gitter
Versicherungsbetrug ist keine Seltenheit. Nicht sonderlich alltäglich sind hingegen die Fälle, in denen sich Versicherungsvermittler selbst eines betrügerischen Deliktes schuldig machen. Nun hat das Schöffengericht des Amtsgerichtes Wolfratshausen mit einem Urteil für klare Verhältnisse gesorgt.
Laut einem Bericht des Münchener Merkur soll der 39-Jährige seine Versicherung mit gefälschten Reparaturrechnungen und fingierten ärztlichen Attesten um rund 67.000 Euro betrogen haben. Demnach habe der Mann von Sommer 2017 bis zu seiner Kündigung Anfang September 2020 insgesamt 84 Rechnungen für Handy-Reparaturen (meist Glasschäden) beim Versicherer eingereicht. Schadenssumme: 24.820 Euro. Dazu kamen laut Bericht 26 Arztberichte, auf deren Grundlage der Versicherer insgesamt 42.600 Euro auf die Konten der Versicherungsnehmer zahlte.
Wie die Beweisaufnahme ergab, habe der Vermittler die Originalbelege verschiedener Handyläden so manipuliert, dass die Fälschungen für Außenstehende nicht zu erkennen gewesen sein sollen. Zudem habe der Beschuldigte nach den Ermittlungen des Versicherers ebenfalls auf seinen Namen gefälschte ärztliche Atteste eingereicht – und so Geld für Leistungen bekommen, „die nicht stattgefunden haben“. Dabei soll er auch die Kreisklinik Wolfratshausen unter Druck gesetzt haben, keine Unterlagen – auch nicht an die Polizei – herauszugeben.
Das Gericht sah dies als ein weiteres Indiz für seine Schuld an: „Warum macht man das, wenn es nicht zum Himmel stinkt? Dass er sich selbst durch Manipulationen bereichert hat, bricht ihm das Genick“, wird Amtsrichter Helmut Berger zitiert. Die Verteidigung beantragte indes, den Angeklagten – der selbst nur als ahnungsloser „Postbote“ fungiert haben soll – freizusprechen.
Das Amtsgericht Wolfratshausen verurteilte den Vermittler indes zu drei Jahren Haft. Zudem ordnete das Gericht laut Bericht an, einen Wertersatz in Höhe von 3.899 Euro einzuziehen – jene Summe, die der Angeklagte durch gefälschte Rechnungen kassiert haben soll. Wegen der Höhe des Strafmaßes sei eine Bewährungsstrafe jedoch ausgeschlossen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Hinweis der Redaktion: Im Beitrag des Merkur wurde geschrieben, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Versicherungsmakler handeln würden. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Vielmehr handelt es sich um einen Versicherungsvermittler. Dies wurde entsprechend richtiggestellt.
Autor: VW-Redaktion