Gesundheitsminister Lauterbach sinniert mit Rapper Sido übers Kiffen, Versicherer bleiben nüchtern

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Den Bundestag hat das Gesetz zur kontrollierten Legalisierung von Cannabis am Freitag passiert. Ab dem 1. April dürfte der limitierte Besitz sowie Anbau der Droge für Erwachsene ab 18 Jahren dann offiziell erlaubt sein. Während in einem Spiegel-Gespräch Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Rapper Sido übers Kiffen sprechen, warnen die Versicherer vor den möglichen Folgen im Straßenverkehr.

„Angemessen“ sei die Wirkung gewesen, als der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach zum ersten Mail einen Joint durchgezogen hat, sagte er in einem aktuellen Spiegel-Interview. Das „superintelligente Drogenopfer“, wofür die Abkürzung Sido ursprünglich steht, habe dagegen nichts gespürt.

„Den Qualm in die Lunge zu bekommen war für mich schon so anstrengend“, sagt der Mann, der unter bürgerlichem Namen Paul Würdig heißt. Warum er trotzdem weitergemacht hat? „Es hat immer mit Weibern zu tun gehabt, wenn ich mich zu etwas gezwungen gefühlt habe in meinem Leben (…). Beim allerersten Mal hat halt eine Dame zu mir gesagt: Komm, wir machen das jetzt zusammen. Ich habe vor allem gehustet und mich geschämt. Danach gingen die Joints auf irgendwelchen Partys rum. Irgendwann war die Wirkung bei mir dann auch angemessen.“

Am 8. Dezember 2021 wurde Prof. Dr. Karl Lauterbach als Bundesminister für Gesundheit vereidigt (Bildquelle: Swedish Presidency of the Council of the EU/FLICKR/https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/)

Mit dem Gesetz zur Legalisierung geht es nach Angaben der Bundesregierung vor allem darum, den Schwarzmarkt und die Kriminalität zu bekämpfen. Es beinhaltet zum Beispiel, dass Erwachsenen der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften erlaubt und der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig straffrei ist. Die Weitergabe an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren wird auf 30 Gramm pro Monat, mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts auf 10 Prozent begrenzt.

Weil das Gesetz umstritten ist, bemüht sich Minister Karl Lauterbach um Aufklärung. „Wir müssen realistisch bleiben: Den Konsum Heranwachsender werden wir nie verhindern können. Würden wir ihn auch für 18- bis 25-Jährige ausschließen, würden wir sie dem viel gefährlicheren Schwarzmarkt überlassen. Gerade hier brauche ich die Alternative zum Dealer“, sagt der Politiker im Spiegel. Der Coolness-Faktor werde schwächer, da es nicht mehr verboten sei, glaubt er. „Cannabis ist nicht cool, sondern ein Gehirngift.“

Sido seinerseits betont, dass er seine Karriere nicht dem Kiffen zu verdanken habe. „Ich glorifiziere das nicht in erster Linie. Ich rede auch über die Konsequenzen, darüber, wie schlecht es mir danach geht. Und ich konsumiere ja nicht, weil mich das cool macht.“

Für Dealer werde eine schwerere Zeit kommen werde, was Cannabis angeht, glaubt Minister Lauterbach. „Weil wir ein sicheres Produkt auf den Markt bringen, sodass sich die Leute die Frage stellen werden: Wieso soll ich am Görli mit einem suspekten Dealer über gepanschte Ware illegal ins Geschäft kommen, wenn es eine sichere Alternative gibt?“

Die Versicherungsbranche ihrerseits fordert im Zuge der Legalisierung die Bundesregierung auf, schnell klare Regeln für den Straßenverkehr zu schaffen. Unter anderem müsse der gefährliche Mischkonsum von Alkohol und Cannabis verboten werden, heißt es vom GDV. „Damit bleibt es auch nach der Legalisierung vorerst bei den aktuellen Regeln, und das heißt: Kiffen wird legal, bekifft Autofahren nicht“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Autofahrten unter dem Einfluss von Cannabis gelten nach dem Straßenverkehrsgesetz weiterhin als Drogenfahrten. Sobald Cannabis im Blut nachgewiesen werden kann, begehen Fahrer eine Ordnungswidrigkeit. Dafür drohen Geldbußen, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Kommt es bei der Drogenfahrt zu einem Unfall, begeht der Fahrer eine Straftat und riskiert auch seinen Versicherungsschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt dann zwar den Schaden des Unfallopfers in voller Höhe, nimmt den Unfallverursacher aber in Regress. Die Kaskoversicherung kann die Leistungen kürzen, unter Umständen sogar vollständig versagen.

Indes kann der Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen durch Cannabiskonsum entfallen. Erst im vergangenen Jahr hat das Sozialgericht Dresden unter dem Aktenzeichen S 36 U 366/22  so entschieden.

„Hier wird auch die teilweise Legalisierung von Cannabis nichts ändern. Wenn der Konsum von Cannabis in rechtlicher Hinsicht der wesentliche Grund des Arbeitsunfalls ist, entfällt der Versicherungsschutz“, zitiert das Manager Magazin den Rechtsanwalt Michal Fuhlrott. Arbeite der Beschäftigte nur leicht berauscht und es passiere ein Unfall, könne der Versicherungsschutz erhalten bleiben.

Medizinische Anwendung

Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ im März 2017 können Ärzte Cannabis-Arzneimittel wie zum Beispiel getrocknete Medizinal-Cannabis-Blüten oder Cannabis-Extrakte auf einem speziellen Betäubungsmittelrezept verschreiben.

Anders als in der GKV gibt es in der PKV keinen Genehmigungsvorbehalt für Cannabis-Arzneimittel. Die Private Krankenversicherung erstattet die Kosten, wenn bestimmte Vorgaben erfüllt sind. Dazu gehört etwa, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt, der Patient das Arzneimittel aus einer Apotheke bezogen hat und die Therapie ist im konkreten Fall medizinisch notwendig ist.

Autor: VW-Redaktion