Greensill-Skandal: Schweizer Finanzaufsicht kritisiert mangelnde Risikovorsorge bei Credit Suisse

Investoren hegen Zweifel an der Finanzkraft der Credit Suisse. Mutiert die Bank zu einem Lehman Brothers 2.0? (Bildquelle: investing academy pro / flickr / https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/9)

Das Bankhaus Credit Suisse kommt derzeit aus den Negativ-Schlagzeilen nicht heraus. Im Fall der Greensill-Pleite hat die Schweizer Versicherungsaufsicht Finma schwere Verstöße im Risikomanagement bescheinigt. Dies hat auch Auswirkungen für die Versicherer.

Nach Abschluss des Verfahrens haben die eidgenössischen Finanzaufseher schwere Verstöße gegen das Kreditinstitut erhoben. So habe die Credit Suisse mit Blick auf das Risikomanagement und eine angemessene Betriebsorganisation in schwerer Weise gegen die aufsichtsrechtlichen Pflichten verstoßen. Demnach habe die Untersuchung der Finanzaufsicht gezeigt, dass die Asset-Management-Gesellschaft der Credit Suisse insgesamt wenig Wissen und Kontrolle über die konkreten Forderungen hatte. Deren Auswahl und Prüfung habe jedoch faktisch nicht die Credit Suisse als Asset Managerin der Fonds vorgenommen, sondern Greensill selbst. Die Credit Suisse überließ es diesem auch, den Versicherungsschutz in eigenem Namen abzuschließen, so die Finma. 

Zudem sei die Finma in ihrem Verfahren zum Schluss gekommen, dass die Credit Suisse-Gruppe im Kontext der Geschäftsbeziehung zu Lex Greensill während Jahren die aufsichtsrechtliche Pflicht schwer verletzt hat, Risiken angemessen zu erfassen, zu begrenzen und zu überwachen. Die Finma konstatiert zudem gravierende Mängel in der Betriebsorganisation der Bank. Des Weiteren sei diese ihren aufsichtsrechtlichen Pflichten als Asset-Managerin nicht ausreichend nachgekommen. Im Ergebnis stellt die Finma somit eine schwere Verletzung von Schweizer Aufsichtsrecht fest.

Daher habe die Finma angeordnet, dass die Bankgruppe künftig ihre wesentlichen Geschäftsbeziehungen nach Risiken bewerten muss. Auf Stufe Geschäftsleitungsmitglied sollen künftig periodisch die wichtigsten Geschäftsbeziehungen der Bank gesamtheitlich namentlich auf Gegenparteirisiken überprüft werden. Zudem müssen die Verantwortlichkeitsbereiche der höchsten Manager der Bank künftig in einem Verantwortlichkeitsdokument festgehalten werden.

Bereits im August letzten Jahres hatte die Vermögensverwaltungssparte der Schweizer Großbank 18 Versicherungsansprüche in Bezug auf die eingefrorenen Supply-Chain-Finance-Fonds in Verbindung mit dem Fall Greensill angemeldet. Die Forderungen haben ein Gesamtvolumen von 2,2 Mrd. Dollar. Der Bank zufolge entspricht dies allen Versicherungsansprüchen im besagten Fall. Zuvor warnte die Credit Suisse ihre Kunden, dass die Rückforderung von Geldern, die sie über die gescheiterte Finanzgesellschaft Greensill Capital verliehen hat, 291 Mio. Dollar kosten würde. Wie die Financial Times berichtete, stellt sich die Schweizer Bank auf fünf Jahre lang andauernde Gerichtsverfahren und strittige Versicherungsansprüche ein.

Zudem hatte die Credit Suisse bereits vor einem Jahr in Australien Klage auf Entschädigung gegen den Versicherer Insurance Australia Group (IAG) eingereicht. Dessen Tochterunternehmen BCC Trade Credit hatte Policen an Greensill verkauft.

Autor: VW-Redakion

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