Schwein gehabt: Gestanksklage gegen Chubb abgelehnt
Ein Bundesberufungsgericht urteilte zugunsten einer Chubb-Einheit in einem Geruchsprozess. Ein Schweinezuchtunternehmer hat sich angeblich gegen Umweltmaßnahmen entschieden und für starke Geruchsbelästigung gesorgt, woraufhin er verklagt wurde und von seinen zahlreichen Versicherern Hilfe erbat. Doch die konnten sich nicht einigen, wer wofür leisten muss, sodass mehrere Gerichte bemüht worden sind.
Ein Sieg für Chubb in einem komplizierten Fall. Ein Bundesberufungsgericht hob das Urteil einer unteren Instanz auf und entschied, dass eine Einheit der Chubb Ltd. nicht zur Verteidigung von Schweinezuchtbetrieben in einem Fall von Belästigung verpflichtet war. Im Kern stand die interne Haftung unter den drei Versicherern: Indemnity Insurance Co. of North America, eine Chubb-Tochter, die Ohio Farmers Group-Einheit Westfield Insurance Co. und die Star Insurance Group, zu AmeriTrust Group Inc. gehörend. Alle Häuser hatten zeitlich und kausal unabhängig voneinander Schutz für große Schweinefarmen gewährt, die von Sandstone North LLC und Sandstone South LLC aus in Griggsville, Illinois, betrieben werden.
Wer haftet wann und wofür?
Der Betreiber Sandstone wurde wegen „privater Belästigung“ verklagt. Dem Unternehmen war vorgeworfen worden, seine Anlagen durch unsachgemäßen Umgang mit Schweineabfällen fahrlässig schlecht verwaltet zu haben, was unter anderem zu „üblen und anstößigen Gerüchen“ und „giftigen Gasen“ führte. Im Mai 2016 entschied ein Geschworenengericht zugunsten Sandstone. Nach dem Sieg war die Frage, welcher Versicherer die Verteidigungskosten tragen muss.
Die Richter entschieden im Kern, dass die Versicherung von Indemnity die von Star „übersteigt“ und Star zur Verteidigung verpflichtet ist. Indemnity ist auch aufgrund der Bestimmung über die „andere Versicherung“ nicht verpflichtet, Sandstone in dem zugrunde liegenden Verfahren zu verteidigen“, damit wurde die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Die Unternehmen äußerten sich nicht zu dem Fall, schreibt das berichtende Magazin businessinsurance.
Autor: VW-Redaktion