Suche nach der Rente von morgen: Fokusgruppe private Altersvorsorge nimmt Arbeit auf

Finanzministerium mit großen Plänen. Quelle: mv

Ziel bAV-Verbesserung: Der Bund bereitet den Staatsfonds vor und setzt auf Hilfe der Verbände, unter anderem ist der GDV dabei. Doch das ist nicht alles. Was hat die Fokusgruppe genau vor?

Zum 30. November 2022 hat die Bundesregierung zur Umsetzung der Koalitionsverträge die Einsetzung einer „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ beschlossen, die unter dem Vorsitz des Bundesfinanzministeriums tagt. Parallel dazu ist schon der Dialog zur betrieblichen Altersversorgung im Gang, unter Federführung des Bundesarbeitsministeriums: Zahlreiche Verbände hatten dazu dem BMAS im November Vorschläge unterbreitet.

Die Fokusgruppe Private Altersvorsorge soll bis zum Sommer 2023 Ergebnisse in Form eines Abschlussberichts und ggf. Empfehlungen für die Politik liefern. Das BMF möchte nun bis Mitte Januar erste Vorschläge der Stakeholder.

Die Fokusgruppe hat zwei Prüfaufträge:

  • Prüfung der Möglichkeit eines öffentlich verantworteten Fonds („Bürgerfonds“), der für die Altersvorsorge ein kostengünstiges, effektives Angebot mit Opting-Out-Option anbietet.
  • Die Möglichkeit einer gesetzlichen Anerkennung privater Produkte, die mehr Rendite als Riester-Verträge, die bekanntlich aufgrund der 100 Prozent Beitragsgarantie nur in sicheren und geringer rentierlichen Assetklassen anlegen können, zu prüfen.

Ein besonderer Fokus soll auf Anreize für untere Einkommensgruppen und das Erreichen dieser Zielgruppe gelegt werden. Auch eine mögliche Digitalisierung – ein bisher schwieriges Thema in Deutschland – soll mitbetrachtet werden. Die Passung mit bestehendem Alterssicherungssystem soll genauso analysiert werden wie Auswirkungen auf bestehende Marktstrukturen, einschließlich wettbewerbsrechtlicher Fragen. Unter dem Vorsitz des BMF werden natürlich auch die Kosten für die öffentliche Hand betrachtet werden. Und insgesamt sollen neue Ansätze mit dem jetzigen Stand verglichen werden.

Die Fokusgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Anbieterverbände, also z. B. dem GDV, der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), der Sozialpartner, des Verbraucherschutzes, der Wissenschaft sowie des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zusammen. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesbank, BaFin und DRV und des Bundeskanzleramtes können als ständige Gäste der Fokusgruppe an den Sitzungen teilnehmen. Die Fokusgruppe tagt unter dem Vorsitz des FDP-geführten Bundesministeriums der Finanzen.

Autor: VW-Redaktion

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