Thomas Behrens: Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden sollte „gerecht“ sein

Die Schäden durch Naturkatastrophen dürften weiter zunehmen. Quelle: 12222786 auf Pixabay

Die Unwetter im Juni und Juli 2021 haben die öffentliche Debatte um eine Elementarschadenpflichtversicherung (ESV) neu entfacht. Auch die Versicherer zeigen sich erstmals offen für eine entsprechende Regelung. Im Gespräch mit VWheute erläutert VVW-Buchautor Thomas Behrens, warum eine solche Pflichtversicherung durchaus Sinn machen kann.

VWheute: Jeder redet derzeit darüber: Muss es eine Elementarschadenpflichtversicherung (ESV) geben – wie sollte, könnte die aussehen?

Thomas Behrens: Muss es eine Elementarschadenpflichtversicherung (ESV) geben? Naturkatastrophen lassen den Ruf nach Einführung einer ESV stets laut werden. Es gibt gute Gründe für die Einführung: 1. Der Einzelne wird davor bewahrt seine bedeutsamsten Sachwerte, Beispiel: sein Gebäude, nicht ausreichend zu versichern; 2. Es können Risiken einbezogen werden, für die aktuell kein oder nur erschwert Versicherungsschutz erlangt werden kann, siehe Risiken in ZÜRS-Gefährdungsklasse 4; 3. Risiken bleiben auch nach Schäden versicherbar; 4. Es ließe sich ausreichend „Kapital“ generieren, um Schäden aus Naturkatastrophen zumindest abzufedern; 5. Für Schäden aus Naturkatastrophen müssten nicht zwingend Steuermittel eingesetzt werden.

Es gibt gute Gründe gegen die Einführung: 1. Staatliche und private Prävention gegen Schäden durch Naturgefahren werden nicht (mehr) konsequent verfolgt und ausgeführt, Beispiele: Maßnahmen gegen Hochwasserschutz, Ausweis von Überschwemmungsflächen, Ausweis von Risikolagen, in denen nicht gebaut werden darf, Bauen ausreichend dimensionierter Kanalisationen; 2. Laut GDV können Sachwerte (Gebäude, Inhalt) überwiegend gegen Elementargefahren versichert werden. Wenn man so will: Es ist quasi eine „Bürgerpflicht“, seine Sachwerte gegen Naturgefahren zu versichern; 3. Risiken in weniger exponierten Lagen „subventionieren“ Risiken in exponierten Lagen; 4. Die Einführung einer ESV öffnet möglicherweise die Diskussion für andere Pflichtversicherungen, Beispiele: Naheliegend für die Kfz-Kaskoversicherung, aber auch für andere Sparten, Beispiel Privathaftpflichtversicherung; 5. Ist es sinnvoll, ist es gewünscht, dass der Staat (wieder) verstärkt in die Versicherung von Sachwerten eingreift? Mit der Deregulierung im Jahr 1994 und dem Ende noch vorhandener Monopolversicherer wurde der staatliche Einfluss im Bereich der Sachversicherung vollständig zurückgedrängt.

Die Einführung einer ESV bedarf einer sehr sorgfältigen Analyse. Vor Einstieg in eine zielgerichtete Diskussion sollten Konzepte zur Organisation und zu den Inhalten einer Pflichtversicherung vorliegen. Welche Sachwerte und welche Gefahren sollten einbezogen werden? Wer ist Träger der Pflichtversicherung? Bietet die Pflichtversicherung „nur“ einen Mindestversicherungsschutz (Gefahren, Entschädigungsbetrag), der durch individuelle Vereinbarungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer aufgestockt werden kann? Ist der Preis (zumindest für den Mindestversicherungsschutz) für alle Risiken – risikounabhängig – derselbe oder wird nach bestimmten Kriterien differenziert? Verteuert sich dadurch der Versicherungsschutz? Wie kann, wie sollte eine ESV organisiert sein, Beispiel: Bedarf es eines Risikostrukturausgleichs, wenn die ESV mit einem Kontrahierungszwang für Versicherer verbunden wird? Können Ansätze aus Versicherungen gegen Naturkatastrophen im Ausland (Beispiele: Frankreich, Belgien, Spanien) auch für Deutschland genutzt werden?

Ich gehe davon aus, dass die katastrophalen Schäden in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen als Folge der Unwetterereignisse aus Juli 2021 dazu führen, dass die Nachfrage nach einer Elementarversicherung spürbar steigt und sich dadurch die Diskussion zur Einführung einer Pflichtversicherung erst einmal abschwächt.

VWheute: Wie könnte eine Pflichtversicherung aussehen?

Thomas Behrens: Es dürfte Sinn machen, die Naturgefahren insgesamt einzubeziehen, also auch Sturm und Hagel. Eine Pflichtversicherung sollte „gerecht“ sein. Menschen, die in Küstenregionen leben, sind anderen Gefahren ausgesetzt, als Menschen im Binnenland. Eine Pflichtversicherung – als im Kern solidarische Versicherung – müsste konsequenterweise auch Sturmflut einbeziehen. 

VWheute: Die Gefahr von Extremwetterereignissen steigt, was sollte ein Versicherungsexperte über die Naturgefahrenabsicherung wissen?

Thomas Behrens: Entscheidend ist, in welcher Eigenschaft Expertenwissen gefordert ist. Ein Versicherungsvermittler muss beachten, dass eine Naturgefahrenabsicherung wesentlicher Bestandteil der Beratung bei Vertragsabschluss oder bei Vertragsänderung sein muss und diese Beratung dokumentiert werden sollte. Kenntnis von wesentlichen Inhalten des Produktes und damit für eine zielgerichtete Beratung sollten vorhanden sein, um kritische Sachverhalte des zu versichernden Risikos aufzudecken und um Fragen von Kunden ausreichend beantworten zu können. Beispiele: 1. Überschwemmung: Sind Grund und Boden vorhanden, welche als Voraussetzung für einen Schaden durch Überschwemmung im versicherungsrechtlichen Sinn überflutet werden müssen? Wenn nicht, bedarf es einer individuellen vertraglichen Vereinbarung zum Versicherungsschutz; 2. Rückstau: Ist eine Rückstauklappe vorhanden? 3. Selbstbehaltsregelungen. 

In der Schadenbearbeitung beim Versicherer sollten die Mitarbeitenden über fundierte Kenntnisse der Merkmale der einzelnen Naturgefahren verfügen. Welche Merkmale haben sich in Rechtsprechung und Literaturmeinung zu den einzelnen Naturgefahren herausgebildet? Versicherer bedienen sich zur Schadenfeststellung Regulierungsdiensten oder Sachverständigen. Diese Personen können entsprechend bei Auftragserteilung mit der Prüfung relevanter Sachverhalte zielgerichtet betraut werden. Von Vorteil ist, wenn sich diese Dienstleister selbst mit der Materie vertraut machen. Im Ergebnis profitiert der Versicherer im Gesamtkontext davon, denn er kann seinem Kunden eine transparente und sachgerechte Schadenregulierung bieten.

Mein Buch „Naturgefahrenversicherung“, welches gerade in der 2. Auflage erschienen ist, wendet sich in verständlicher Form an alle Personen, die in irgendeiner Weise mit der Naturgefahrenversicherung in Berührung kommen, sei es bei der Versicherungsvermittlung, in der Produktentwicklung, in vertraglichen Sachfragen, in der Schadenfeststellung oder in der Schadenregulierung. Es ist ein Buch für die tägliche Praxis und natürlich auch für die Lehre. Ziel des Buches ist es, dass Personen zu Experten zum Thema Naturgefahren werden. Es ist nicht erforderlich, Experte zu sein, um Nutzen aus diesem Buch zu ziehen.    

VWheute: Wie würden Sie als Experte die Mitarbeiter in einer Schadensabteilung schulen?

Thomas Behrens: Eine Schulung sollte mehrere Aspekte berücksichtigen:

1. Die Mitarbeitenden im Innen- und Außendienst der Schadenabteilung müssen zu den Tatbestandsmerkmalen der Elementargefahren geschult werden, die für den Versicherungsschutz grundlegend sind. Dies gilt im Übrigen für alle versicherten Gefahren. Kenntnis von Rechtsprechung und Kommentierung sind von Vorteil. Gerichtsurteile sollten – wenn geboten – kritisch hinterfragt werden. Beispiel: In seiner Entscheidung aus 2012 verneinte das OLG Oldenburg eine Überschwemmung, weil Überschwemmungswasser sich nicht auf Grund und Boden, sondern erst in der Garage ansammelte. Der Begriff „Ansammeln“ ist aber nicht Gegenstand des Überschwemmungsbegriffes.      

Sinnvoll wäre es, wesentliche Sachverhalte zu visualisieren. Ich denke dabei an die BGH-Entscheidung aus 2005 zum Überschwemmungsbegriff. Wasser eines ausufernden Sees drang unterirdisch in das Gebäude ein. Durch die Visualisierung des Kausalablaufes offenbart sich deren Bedeutung für den Überschwemmungsbegriff im versicherungsrechtlichen Sinn.

2. Bestandteil einer Schulung sollte die Beweislastverteilung sein. Ein Versicherer sollte Hilfestellung bieten können, wenn der Versicherungsnehmer in einer Beweisnot ist. Beispiele: a) Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Erdbeben kann ein Versicherungsnehmer praktisch nicht beweisen; b) Durch welche konkreten Anhaltspunkte lässt sich der Überschwemmungsbegriff darlegen, wenn der Versicherungsnehmer zum Schadenzeitpunkt abwesend war?

3. Schulung allein wird nicht ausreichen. Mitarbeitende, die wo auch immer, mit der Schadenfeststellung und Schadenregulierung betraut sind, sollten jede Chance nutzen, sich in Eigeninitiative „fortzubilden“.

Diesen Ansatz verfolge ich ebenfalls mit meinem Buch „Naturgefahren“. Es dient als Nachschlagewerk zu relevanten Sachverhalten rund um die Naturgefahren Sturm und Hagel sowie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.  

VWheute: Von Klimagefahren sind alle betroffen – private, gewerbliche und industrielle Versicherungsnehmer. Wen trifft es am härtesten, wie sehen Lösungen aus?

Thomas Behrens: Die Frage, wenn es am härtesten trifft, lässt sich nicht konkret beantworten. Es trifft private, gewerbliche und industrielle Kunden gleichermaßen hart. Ein industrieller Kunde kann möglicherweise aus eigenen finanziellen Mitteln sein Risiko minimieren.

Die einfachste Lösung für alle ist, sich – soweit möglich – mit Versicherungsschutz zu versorgen. Gewerbliche und industrielle Kunden sollten an eine Ertragsausfallversicherung denken.

Als zweites Standbein sollte jeder Versicherungsnehmer prüfen, welche Eigenvorsorge möglich ist, Beispiel: Rückstausicherung in Gebäuden, selbst dann, wenn es keine behördlichen Vorschriften für den jeweiligen Ort zur Einrichtung solcher Sicherungen gibt.  

VWheute: Braucht es ein neues Produkt für die Versicherung von ‚Klimaschäden‘ oder ist das momentane Angebot ausreichend – falls ja, wie könnte es aussehen?

Thomas Behrens: Diese Frage lässt sich ad hoc nicht beantworten. Die Klimaanpassung und die damit verbundenen Prognosen richten möglicherweise neue Anforderungen an einen Versicherungsschutz. Dies kann in ein eigenes Produkt münden. Die verheerenden Waldbrände in Südeuropa, in Sibirien und in Kalifornien zeigen, dass auch die Gefahr Brand eine „Klimagefahr“ ist. Langanhaltende Trockenheit begünstigt diese Brände. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz Nutzen stiftet und bezahlbar bleibt.

VWheute: Wie wird sich die ESV in Zukunft entwickeln?

Thomas Behrens: Ich denke, die ESV wird sich in Anbetracht der Klimaanpassung stärker an die Erhebung von relevanten Klimadaten und möglicherweise regionalen Besonderheiten orientieren müssen. So ist wohl davon auszugehen, dass die Wahrscheinlichkeit von Starkregenereignissen regional unterschiedlich ausgeprägt sein dürfte.   

Um die Versicherbarkeit von Elementargefahren auch künftig zu gewährleisten, werden wir nicht umhinkommen, gebotene bauliche und strukturelle Eingriffe bei Stadtentwicklung und Naturflächen vorzunehmen. Beispiele: die Versiegelung von Flächen zurückführen, Schwammflächen schaffen und allgemein gilt es, den Ausstoß klimaschädlicher Gase (weltweit) deutlich zu reduzieren. Die Herausforderungen, die die Klimaanpassung auslösen, kann eine Elementarschadenversicherung nicht allein bewältigen.

Autor: VW-Redaktion

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