Falsche Zeitangabe: „Frivole“ Schadenersatzklage um ein Fertiggericht

Rechtfertigt eine falsche Zeitangabe auf einem Fertiggericht einen Schadenersatz in Millionenhöhe? Quelle: Bild von Nicholas Cadwallader auf Pixabay

Die USA sind für ziemlich skurrile und auch recht schräge Schadenersatzklagen bekannt. Jüngstes Beispiel dafür ist eine Zeitangabe auf einem Fertiggericht. Weil diese nach Ansicht einer Frau fehlerhaft sei, fordert sie vom Hersteller einen Schadenersatz in Millionenhöhe.

So hat die US-Amerikanerin als Hauptklägerin eine Sammelklage beim US-Bezirksgericht in Miami eingereicht und fordert einen Schadenersatz über fünf Mio. Euro. Sie wirft dem Hersteller des Fertiggerichtes falsche und irreführende Werbung, Verletzung der ausdrücklichen Garantie, fahrlässige Falschdarstellung und ungerechtfertigte Bereicherung sowie Verstöße gegen Gesetze, die betrügerische und unlautere Handelspraktiken verbieten soll, vor.

Wie das Online-Portal Yahoo berichtet, fühle sie sich vor allem von der auf der Verpackung für die Zubereitung angegebenen Zeit von dreieinhalb Minuten getäuscht. Demnach beziehe sich die Zeitangabe nur auf die Zeit in der Mikrowelle. Andere Schritte wie das Abreißen des Deckels, das Hinzufügen von Wasser und das Einrühren der Käsesoße seien darin aber nicht enthalten, argumentiert die Dame weiter.

„Wenn sie die Wahrheit gewusst hätte. Verbraucher, die ‚Fertig in 3,5 Minuten‘ lesen, werden glauben, dass dies die Gesamtzeit darstellt, die für die Zubereitung des Produkts benötigt wird“, wird die Klägerin zitiert. Der beklagte Lebensmittelkonzern Kraft Heinz sprach in einer Stellungnahme von einer „frivolen Klage“ und wolle sich daher gegen die Vorwürfe wehren.

William Wright von der Wright Law Office, welcher die Klägerin gerichtlich vertritt, sieht die Dame – natürlich – im Recht: „Ich habe scharfe Kritik wegen dieses Falls bekommen, aber irreführende Werbung ist irreführende Werbung. Hier berechnet Kraft Heinz einen Aufpreis für eine wünschenswerte Funktion (Zeitersparnis), aber das Marketing ist falsch, es dauert viel länger, bis das Produkt fertig ist, als beworben. Täuschende Werbung, schlicht und einfach“, erklärt der Jurist.

Zudem gebe es „viele Leute, die das Gefühl haben, dass dies nur ein bisschen Flunkerei und nicht wirklich ein Fall ist, und das verstehe ich. Wir möchten, dass die amerikanischen Unternehmen bei der Werbung für ihre Produkte ehrlich sind. (…) Die Verbraucher verdienen etwas Besseres“, konstatiert der Jurist weiter.

Ob die Ansprüche der Dame letztlich gerechtfertigt sind, müssen nun die Richter entscheiden. Vielleicht sollte die Dame künftig wieder verstärkt darauf setzen, ihre Mahlzeiten wieder frisch zu kochen. Aber dies ist womöglich auch eine Zeitfrage.

Autor: VV-Redaktion

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