Amtsgericht Dresden: Gründer der „Reichsbürger“-Krankenkasse muss in Haft
Im Prozess um die sogenannte „Deutsche Gesundheitskasse“ („Degeka“) hat das Amtsgericht Dresden ein Urteil gefällt: Der Angeklagte – ein 68-Jähriger – wurde zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er eine Geldauflage in Höhe von 2.400 Euro an die Staatskasse zahlen.
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