Paukenschlag in Dresden: Versicherungsmakler dürfen nicht mehr mit „unabhängig“ werben
Kunden im Beratungsgespräch. (Symbolbild, Bildquelle: Axa)
Die Werbeaussage „unabhängig“ wird für Versicherungsmakler zum juristischen Risiko. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat in einem richtungsweisenden Urteil vom 28. Oktober 2025 (Az. 14 U 1740/24) entschieden, dass Makler diesen Begriff in ihrer Werbung nicht mehr verwenden dürfen, sofern sie – wie branchenüblich – eine Courtage von den Versicherungsunternehmen erhalten. Die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte kritisiert die Entscheidung scharf.
