Kfz-Versicherer will Rabatt bei Schadenregulierung geltend machen

Mit einem Totalschaden eines Porsche fing der Versicherungsbetrug an (Bildquelle: Pexels/Pixabay)

Kann ein Kfz-Versicherer Rabatte bei der Schadenregulierung geltend machen? Nun musste das Landgericht Landshut in einem entsprechenden Fall eines Autohändlers entscheiden. Dabei hatte der Porsche eines Autohändlers bei einem Unfall durch einen Dritten einen Totalschaden erlitten.

Zu diesem Zeitpunkt hatte das Nobelfahrzeug eine Laufleistung von gerade einmal 5.000 Kilometern aufzuweisen. Während der Sachverständige den Wiederbeschaffungswert auf etwa 60.000 Euro bezifferte, ging der Kfz-Versicherer des Unfallverursachers lediglich von etwa 42.000 Euro aus. Dieser ging davon aus, „dass dem im ostbayerischen Raum großräumig vertretenen Autohaus“ beim Erwerb eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs ein Rabatt von mindestens 30 Prozent eingeräumt werde.

Das Ziel: Mit diesem vermeintlichen Rabatt wollte der Kfz-Versicherer die Entschädigungszahlung entsprechend mindern. Der betroffene Autohändler zog schließlich vor Gericht – erfolgreich. So stellte das LG Landshut mit seinem Urteil vom 28. Juni 2022 (Az.: 41 O 2185/21) klar, dass einem Autohändler grundsätzlich zwar Rabatte eingeräumt würden, die dann auch in die Schadenregulierung einfließen. Im konkreten Fall hatte allerdings auch der Sachverständige betont, dass sich auch der Geschädigte des allgemein zugänglichen Gebrauchtfahrzeugmarkts bedienen müsse. Dort würden jedoch grundsätzlich keine Rabatte gewährt, heißt es weiter. Daher sei es unwahrscheinlich, dass der Autohändler dort ebenfalls eine Ermäßigung bekommen würde.

Autor: VW-Redaktion

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