MRH-Trowe-Expertin Sandra Mekler: „Nachweisgesetz ist ein Schritt rückwärts in eine Vergangenheit voller Papierberge“

Das neue Nachweisgesetz schießt weit über das Ziel hinaus und schränkt die Digitalisierungsmöglichkeiten ein, sagt Sandra Mekler, Managing Partner bei MRH Trowe, bAV-Betriebswirtin (FH) und Rentenberaterin. Vor allem bei der betrieblichen Altersversorgung bleiben Fragen offen.

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Was die Novellierung des Nachweisgesetzes bringt

Die Novellierung des Nachweisgesetzes hat für viel Unruhe bei Arbeitgebern und Arbeitsrechtskanzleien gesorgt: Es müssen den Beschäftigten mehr wesentliche Arbeitsbedingungen mit kürzeren Fristen und vor allem in Schriftform mit Nassunterschrift des Arbeitgebers künftig nachgewiesen werden. Zusätzlich können künftig auch kleine Nachlässigkeiten als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden

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bAV-Experte Thurnes kritisiert Rückschrittlichkeit des Nachweisgesetzes

„Der aktuelle Regierungsentwurf zum Nachweisgesetz konterkariert die im Koalitionsvertrag angekündigte weitergehende Digitalisierung möglichst aller gesellschaftlichen Bereiche“, erklärte Georg Thurnes, der Vorsitzende der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, am Rande der 84. aba-Jahrestagung in Berlin.

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