BVK: Neue EU-Fernabsatzregeln dürfen nicht zulasten der Vermittler gehen

"Diese Korrektur darf nicht dazu führen, dass über den Umweg der Regelung von Finanzdienstleistungen über das Internet der Vertrieb von Finanzdienstleistungen insgesamt verschärft wird", sagt Heinz. Bildquelle: BVK

Die EU-Kommission hat jüngst einen Vorschlag für eine Reform der EU-Vorschriften über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen für Verbraucher verabschiedet. Dieser zielt darauf ab, die Verbraucherrechte zu stärken. Dafür sollen u. a. bei Internetverträgen die Kosten ausgewiesen und das Widerspruchsrecht von Verbrauchern erleichtert werden. Allerdings dürften die neuen Regeln den Vermittler nicht belasten, warnt der BVK.

„Wir begrüßen, dass die EU-Kommission den Online-Handel von Finanzdienstleistungen unter die Lupe nimmt und Fehlentwicklungen der letzten Jahre in diesem Bereich korrigieren will. Denn der BVK trat schon immer für gleiche Informations- und Wettbewerbsbedingungen für den persönlichen und den online-basierten Vertrieb von Finanzdienstleistungen ein. Diese Korrektur darf jedoch nicht dazu führen, dass über den Umweg der Regelung von Finanzdienstleistungen über das Internet der Vertrieb von Finanzdienstleistungen insgesamt verschärft wird“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Die neue Richtlinie sieht unter anderem vor, dass dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen von Finanzdienstleistungen eingeräumt wird. Zudem muss der Verkäufer in der elektronischen Kommunikation vorab bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, „beispielsweise die E-Mail-Adresse des Unternehmers, etwaige versteckte Kosten oder das Risiko im Zusammenhang mit der Finanzdienstleistung“. Die Informationen müssen deutlich sichtbar angezeigt werden.

Außerdem sollen die Unternehmen bei einem Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Internet Unternehmer verpflichtet werden, „faire und transparente Online-Systeme einzurichten und bei der Nutzung von Online-Tools wie Robo-Advice oder Chatboxen angemessene Erklärungen bereitzustellen“. Verstöße sollen künftig strenger sanktioniert werden. Dabei ist derzeit ein maximales Strafmaß von vier Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen.

Autor: VW-Redaktion

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