Urteil: Schadenersatz für Alt-Unfall gilt auch nach der Scheidung

Unfallauto, ein Fall für den Gutachter. (Symbolbild) Quelle: Pixabay.

Wer vor der Ehe einen Unfall mit dem Auto des Partners verursacht, muss unter Umständen nach der Trennung Schadenersatz zahlen. Dies gelte auch dann, wenn die Ehe nur drei Monate währte. Das hat das Landgericht Limburg entschieden.

Im konkreten Fall verursachte die Frau einen Unfall mit dem Wagen ihres Freundes, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa). Kurze Zeit danach heirateten die beiden. Nachdem sie sich drei Monate später wieder getrennt hatten. Daraufhin forderte ihr Ex-Partner einen Schadenersatz von 2.400 Euro, was die Unfallverursacherin jedoch verweigerte. Sie argumentierte, der Anspruch sei verwirkt.

Das LG Limburg sah dies jedoch anders: Die Frau muss zahlen. Der Mann habe seiner Freundin sein Auto zur Verfügung gestellt. Damit sei nicht die Erwartung verknüpft gewesen, dass die Fahrerin für eine Beschädigung des Wagens nicht oder nur eingeschränkt haften solle, so das Gericht. Die Richter konnten auch keine Schikane erkennen.

Autor: VW-Redaktion

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