Urteil: Schadenersatz für Alt-Unfall gilt auch nach der Scheidung

Wer vor der Ehe einen Unfall mit dem Auto des Partners verursacht, muss unter Umständen nach der Trennung Schadenersatz zahlen. Dies gelte auch dann, wenn die Ehe nur drei Monate währte. Das hat das Landgericht Limburg entschieden.
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