ADAC gerät wegen Unfallversicherung ins Visier der Impfgegner

Ein Passus der ADAC-Unfallversicherung sorgt für Gesprächstoff. Quelle: Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Die Corona-Impfung sorgt weiterhin für Gesprächs- und für Zündstoff. Ein Aspekt dabei ist die vermeintliche Sorge um Impfschäden. Nun sorgt eine Klausel in der ADAC-Unfallversicherung für neuen Gesprächsstoff in den sozialen Netzwerken. Diese schließt explizit „Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen“ aus.

In den sozialen Netzwerken scheint diese Klausel nun von Impfgegnern aufgegriffen zu werden: „Ich hoffe mal, dass die Enthusiasten der Corona-Impfung gecheckt haben, dass sogar der ADAC nicht bereit ist, C-Impfschäden mit der hauseigenen Unfallversicherung abzudecken. Sie müssen wohl mehr wissen, als die verstrahlten Corona-Jünger bereit sind, zuzugeben – oder sie wissen gar nichts“, zitiert der Bayerische Rundfunk (BR) eine Userin auf Facebook.

Der ADAC sieht dies naturgemäß anders: So habe der Passus mit der Corona-Pandemie nichts zu tun, versichert ein Sprecher. Der Haftungsausschluss stehe schon seit 15 Jahren im Vertrag, seit 2007. Wer genau aus welchem Anlass diese Ausschlüsse definiert habe, lasse sich leider nicht mehr rekonstruieren, so der Sprecher auf BR24-Anfrage weiter.

Und dennoch: Laut einer aktuellen Sonderbefragung der R+V-Studie „Ängste der Deutschen“ befürchtet mehr als jeder zweite Deutsche, dass es immer neue Corona-Wellen gibt, bis alle geimpft sind. Mehr als die Hälfte der Befragten (55 Prozent) befürchtet, dass es immer neue Corona-Wellen gibt, bis alle geimpft sind. Das ist der höchste Wert der aktuellen Sonderbefragung. Schon bei der Zwischenumfrage vor einem Jahr hatten die Deutschen mehrheitlich Angst davor, dass die Pandemie ohne Impfung nicht endet.

Damals fürchteten fast 60 Prozent, dass es als Konsequenz immer wieder Lockdowns gibt. „Die Einschätzung, dass nur die Impfung weitere Corona-Wellen verhindern kann, ist sehr realistisch. Angesichts des Infektionsgeschehens in den vergangenen Monaten wäre ein anderes Urteil ziemlich blauäugig“, sagt Manfred G. Schmidt, Politikwissenschaftler an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg.

Autor: VW-Redaktion

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