Betriebsrente auch bei Fluguntauglichkeit: Krankenkasse darf Beiträge erheben
Die Beitragslast auf Betriebsrenten, die immerhin seit 1. Januar 2020 etwas gemildert ist, führt immer wieder zu Klagen von Betroffenen. Nun hatte das Bundessozialgericht folgende Fallkonstellation zu entscheiden: Sind Betriebsrenten wegen Flugdienstunfähigkeit (im entschiedenen Fall: 1600 Euro) als Versorgungsbezug nach § 229 SGB V beitragspflichtig oder sind sie als Übergangsleistung beitragsfrei). Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 01.2.2022, B 12 KR 40/19 R, vergleichbarer Fall: B 12 KR 39/19 R) entschied zugunsten der Krankenkasse für die Beitragspflicht.