Betriebsrente auch bei Fluguntauglichkeit: Krankenkasse darf Beiträge erheben

Bundessozialgericht. Quelle: Bundessozialgericht / Dirk Felmeden

Die Beitragslast auf Betriebsrenten, die immerhin seit 1. Januar 2020 etwas gemildert ist, führt immer wieder zu Klagen von Betroffenen. Nun hatte das Bundessozialgericht folgende Fallkonstellation zu entscheiden: Sind Betriebsrenten wegen Flugdienstunfähigkeit (im entschiedenen Fall: 1600 Euro) als Versorgungsbezug nach § 229 SGB V beitragspflichtig oder sind sie als Übergangsleistung beitragsfrei). Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 01.2.2022, B 12 KR 40/19 R, vergleichbarer Fall: B 12 KR 39/19 R) entschied zugunsten der Krankenkasse für die Beitragspflicht.

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