Verbraucherschützer: R+V und Condor haben Kunden einen Teil der Bewertungsreserven vorenthalten

Bildquelle: R+V Versicherung

Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg (VZHH) fährt wieder einmal schwere Geschütze gegen die Versicherer auf. Diesmal im Fokus: Die R+V sowie deren Tochterunternehmen Condor Lebensversicherung. Diese sollen laut Verbraucherschützern ihren Kunden über Jahre einen Teil der Bewertungsreserven vorenthalten haben.

Dabei beruft sich die VZHH auf ein Schreiben aus dem Jahr 2021, in denen die Unternehmen eine fehlerhafte Berechnung zum Nachteil der Versicherten einräumen und eine Auszahlung der ausstehenden Beträge angekündigt hätten. Dabei gehe es auch um einen Vertrag, der bereits 2017 ausgezahlt wurde. Die Nachzahlungen würden viele hundert Euro betragen, so die Verbraucherschützer.

„Es ist nicht zu entschuldigen, dass Berechnungsfehler über so lange Zeit in den Unternehmen unentdeckt bleiben. Die intransparente Berechnung der Bewertungsreserven ist für Verbraucherinnen und Verbraucher ein großes Problem. Es ist für den Einzelnen nicht zu erkennen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist und die Abrechnung stimmt“, kritisiert Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg.

VWheute hat die R+V Versicherung um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. „Die R+V Leben und Condor Leben haben mehreren Kundinnen und Kunden wegen eines internen Fehlers einen zu geringen Betrag bezahlt und nehmen daher aktuell Nachzahlungen vor. Grund hierfür ist eine fehlerhafte Ermittlung der dem Kunden zustehenden Beteiligung an den sogenannten Bewertungsreserven. Wir bedauern sehr, einigen unserer Kundinnen und Kunden nicht direkt die ihnen zustehenden Leistungen ausgezahlt zu haben“, betont ein Unternehmenssprecher gegenüber VWheute.

„Wir haben dies im Zuge unserer regelmäßigen Qualitätskontrollen festgestellt und umgehend korrigiert. Die von der fehlerhaften Ermittlung betroffenen Kundinnen und Kunden werden von uns eigenständig informiert und erhalten die ihnen noch zustehenden Beträge inklusive Verzugszinsen. Die betroffenen Kundinnen und Kunden werden von uns hierzu aktiv angesprochen“, heißt es weiter.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Für die Beteiligung des einzelnen Vertrages an den Bewertungsreserven kommt es auch auf dessen Deckungsrückstellung zu jährlichen Stichtagen vieler vergangener Jahre an. Im Falle einer gerichtlichen Überprüfung wird der vom Gericht beauftragte versicherungsmathematische Sachverständige auch dies auftragsgemäß überprüfen – auch ein Richter wäre damit überfordert.

    Fehler in Einzelfällen oder auch in Daten und technischer Umsetzung bei kleineren Tarifen und selteneren oder komplexeren Vertragsgestaltungen oder Vertragsverläufen sind nie auszuschließen.

    Dass dies aber von Verbrauchern als großes Problem empfunden wird, kann ich nicht bestätigen. Es gibt wenige, für die ich etwa Ablaufleistungen, Rückkaufswerte und Überschussbeteiligungen von Lebensversicherungen überprüfe. Es kann dann schon mal zu Nachzahlungen aufgrund erkannter Fehler kommen, wobei aber sehr kleine Fehler nicht unbedingt auffallen.

    In einem Fall bestätigte der Versicherer einen Fehler von gut 1.000 EUR, fand dann bei genauer eigener Prüfung einen weiteren von gut 100 EUR ebenfalls zu Lasten des Kunden, und einen dritten diesmal zu Gunsten des Kunden von knapp 100 EUR, worauf er mit Zinsen knapp 1.200 EUR nachzahlte. Gut die Hälfte davon mussten dann aber für Gutachterkosten gezahlt werden.

    Man sollte aber nicht enttäuscht sein, wenn der Privat-Gutachter am Ende nur die im Wesentlichen Korrektheit der Versicherer-Berechnungen als gut nachvollziehbar bestätigt, in der überwiegenden Zahl der Fälle.

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